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wie gross darf mein wohnung sein

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  #1  
Alt 06.03.2010, 13:12
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Registriert seit: 06.03.2010
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Standard wie gross darf mein wohnung sein

hallo,
meine frau hat sich von mir getrennt, haben 2 kinder. wir sind momentan leider noch hartz4 empfänger.
ich suche eine wohnung für mich, da meine kinder mich nicht nur zweite wochenende besuchen würden, sonder auch in der woche. willl gern wissen ob ich anspruch auf ein wohnung grosser als 45m, da die kinder auch kinderzimmer brauchen damit sie mich gern besuchen würden.
Wäre sehr denkbar wenn ich ein antwort kriegen, danke
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  #2  
Alt 06.03.2010, 13:58
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ja, du hast einen anspruch auf eine größere wohnung in diesem fall. da gab es schon einige hartz4-freundliche urteile:

http://www.steuerratgeber-online.de/...dern-zulassig/
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  #3  
Alt 11.03.2010, 16:18
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Beiträge: 3
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danke für dein antwort , aber leider mein sach bearbeiter stellt sicht quer. Er meinte ich darf nur bis 45qm und was mit die kinder ist, es wird sich entscheiden erst wenn ich offiziel den gemeinsam sorgerecht bekomme, also erst wenn wir geschieden sind??
stimmt das ?? auch ein termin wollte er mich nicht geben, ich soll alles nur telefonisch machen, er meinte ich brauche kein Termin, die sachen sind klar, soll mir ein wohnung suchen bis zum 45, danach würde er entscheiden ob es geniemigt ist oder nicht. und was mit Kinder ist. ist unsere problem, also personlische problem, obwohl meine frau bereit mir schriftlich bestätigen das ich meine kinder nicht nur am wochenende nehemen darf..
ich würde sehr dankbar auf eine antwort und auf ein hilfe
danke
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  #4  
Alt 11.03.2010, 16:24
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tja, ob da erst die endgültige entscheidung des familiengerichts abgewartet werden muss, kann ich die auch nicht sagen. zunächst müsstest du den nächst höheren vorgesetzten deines sachbearbeiters konsultieren.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 22:49
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Beiträge: 48
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Eigentlich denke ich nicht, dass bis zum Urteil gewartet werden muss. Denn auch wenn Du das halbe Sorgerecht nicht bekommen würdest, hättest Du als Vater der Kinder das Umgangs und ein Besuchsrecht.

Versuche dein Anliegen und deine Fragen schriftlich an die ARGE zu richten. Denn dann müssen sie Dir schriftlich antworten und Du hast notfalls was schriftliches mit deren Begründung (die nicht immer richtig sein muss) zur Hand. Ich mache Dinge mit der ARGE nur schriftlich oder wenn man einen Termin hat immer mit einem Zeugen.
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