Wie groß darf Wohnung sein bei Hartz 4 und mit 2 "Wochenend-Kindern"???

  • Hallo. Bin ganz neu hier. habe schon schlaflose Nächte hinter mir. Leider bin ich gesundheitl. angeschlagen, so dass ich noch nicht alle "Amtsstellen" abgeklappert habe.
    Ich lebe noch von einer Erbschaft.
    Hatte gehofft, bevor diese aufgebraucht ist, steh ich wieder in Arbeit.
    Aber leider habe ich mehrere chron. Erkrankungen und auch eine Schwerbehinderung (70%).
    Sodass ich in einigen Monaten zum allerersten Mal in meinem Leben zum Amt muss.
    Allein davor habe ich schreckliche Angst.
    Nun kommt es aber noch dicker.
    Bewohne im Moment noch eine 4 Zimmer-Wohnung mit 80qm.
    Habe 2 Kinder, und diese Wohnung ist optimal gewesen für uns 3.
    Leider sind sie aufgrund meiner Erkrankungen zu ihren Vätern gezogen, so dass sie hier nicht mehr gemeldet sind.
    Was steht mir da zu an Wohnungsgröße?
    habe u.a. borderline und allein der Auzug hier wird eine Verschlechterung meines Zustandes nach sich ziehen.
    wohne in einem Wohnprojekt.
    Und ist es richtig, dass ihnen kein Zimmer mehr zusteht? Ich meine, noch nicht einmal ein gemeinsames??
    Bin ratlos...
    hoffe, ich bekomme hier Antworten, die mir vl. weiterhelfen...
    jetzt schon einmal recht herzlichen Dank!!

  • Es gibt von vielen Ämtern die Richtlinien, welche Miete angemessen ist, im Netz. Ansonsten kann dir hier niemand sagen, welche Miethöhe für dich angemessen wäre, da niemand weiß, wo du wohnst und ob das Amt nicht Sonderregelungen trifft, wenn Kinder, für die man ein Umgangsrecht hat, zu Besuch kommen. Daher wirst du wohl dein örtliches Jobcenter oder das örtliche Sozialamt fragen müssen. D. h.: ist deine jetzige Wohnung unangemessen, wird man dir das sowieso mitteilen. Für einen gewissen Zeitraum (meist 6 Monate) wird auch eine unangemessene Miete erstmal voll übernommen.


  • Und ist es richtig, dass ihnen kein Zimmer mehr zusteht? Ich meine, noch nicht einmal ein gemeinsames??


    In der gängigen Rechtsprechung wird in solchen Fällen je Kind ein zusätzlicher Wohnraum von der Hälfte gem. der Gesetze zum
    Wohnraumförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes der BRD veranschlagt. In Niedersachsen sind das z. B. 10 qm je Person,
    also 5 qm je Kind.