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#1
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Hallo;
ich habe sechs kinder und einen ehemann,wir wohnen in neubrandenburg(m-v). derzeit bewohnen wir eine schreckliche 100 qm plattenbauwohnung im wohl abgewracktesten viertel der welt.wieso wir diese wohnung trotz ihrer schrecklichkeit erst einmal beziehen mussten sei nun mal dahingestellt(nein,wir wurden aus der letzten bude nicht zwangsgeraeumt o.ae.). da unsere wohnung recht eng ist,wollen wir moeglichst bald ein haus suchen-nun wuerde mich interessieren,wie hoch denn die miete bei uns sein darf,und vor allem,ob die arge uns den umzug verweigern darf(stehen uns doch allein von der groesse her 150 qm zu-so grosse wohnungen gibt es aber in der stadt nicht,habe ich mich schon erkundigt;also bliebe nur ein haus),bzw. ob versiffte umgebung als grund ausreicht,bzw. hinweis auf qm-personenzahl. ist es auch moeglich als alg2 empfaenger ein haus zu kaufen? uebernimmt die arge bei einer so grossen familie die raten? ich habe von kollegen der meisterschule berlin meines mannes auch gehoert,dass wir mit all den kindern praktisch narrenfreiheit haben,was wohnungen anbelangt-eine aehnliche bemerkung rutschte auch einer sachbearbeiterin bei unserem "job-centre" kuerzlich raus. ![]() |
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#2
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Wenn ihr euch das leisten könnt dann könnt ihr euch auch ein Haus kaufen allerdings bezahlt die ARGE nicht die Raten.Ihr bekommt einen Wohnzuschuß der sich nach Größe der Wohnung richtet.Narrenfreiheit habt ihr da nicht wenn das so wäre würde wohl kaum einer der mehrere Kinder hat noch in einer Mietwohnung wohnen.
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