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#1
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Hallo
Möchte gern wissen da ich in nächster zeit umziehen muß wie hoch die Miete sein darf für eine person und bis zu wieviel qm darf ich haben Hoffe es kann mir jemand helfen da ich bis zum 15 ten oder spätestens 30 ten umziehen möchte Bin schon etwas am suchen aber habe bis jetzt noch nichts passendes weil wenn ich mir was gefällt denke ich der preis ist zu hoch und welche kosten muß die bagis übernehmen ?? Hoffe hier im forum auf schnelle hilfe Lg Sabine |
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#2
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Hallo,
man kann auch mal selber die Augen aufmachen und im Internet ein wenig Zeit mit der Recherche verbringen! Aber noch mal, wie hoch die angemessenen Kosten für Unterkunft sind, ist in jeder Stadt unterschiedlich: Also im Internet suchen oder bei deiner Arge anrufen und nachfragen. |
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#3
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hallo sabine,
das was salle geschrieben hat stimmt, jeder landkreis und jede kreisfreie stadt hat ihre eigene richtlinie Der Landkreis XXX ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 SGB II und §§ 97 Abs.1 und 98 Abs. 1 SGB XII sachlich und örtlich zuständig für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft. die größe der wohnung aber ist bundesweit gleich bei 50m² für eine alleinstehende person die eckwerte sollte dir die arge oder das sozialamt mitteilen können |
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#4
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Zitat:
danke dir das hilft mir weiter habe am donnerstag termin bei der bagis dann hoffe ich das mir da jemand daten dazu geben kann |
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#5
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uiffi, das mit den 50 qm stimmt so auch nicht, ich hab schon oft gehört, dass da und da nur bis 45 qm für eine Person angemessen sind. Scheint in dem Fall also gar keine Einheit zu geben
![]() Liebe Grüße, Jana |
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#6
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hmm eigentlich ja ein grundsätzliches problem, könnte ein hilfeempfänger per petition an den bundestag ja mal eine nachfrage starten... ;-)
aber wie gesagt, die eckpunkte einer anzumietenden wohnung (welche ja auch erst genehmigt werden muss im leistungsfalle) bekommt man schließlich von seinem leistungsträger, ich habe einfach mal die richtlinie meines landkreises zitiert |
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#7
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Ich kenne auch nur die Regelung 45m² bei einer Person und Kulanzspielraum bis 50m² bei einer Person.
Ja, ja die Argen, die machen was sie wollen... |
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#8
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Zitat:
![]() also ich müsste dich mal berichtigen ![]() es sind neue einstuffungen in kraft getreten... das AA/Arge/job-center bekommt jedes jahr mehrere neuer gesetzt und nur einige gehen wieder davon.. also, man kann auch diese SGB 2 irgendwo bestellen oder es sei denn man kennt jemanden der bei de(r)m AA/Arge/Job-Ceter arbeitet dann könnte man auch nachfragen
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#9
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Also in siegen können es auch bis 54 qm sein wenn die miete stimmt, liegt aber auch am sb wie ich gehört habe, ich hab 51 qm und das passte halt mit der miete
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