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Wie hoch darf die Miete sein und wieviel qm darf sie haben

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  #1  
Alt 30.03.2009, 15:49
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Frage Wie hoch darf die Miete sein und wieviel qm darf sie haben

Hallo
Möchte gern wissen da ich in nächster zeit umziehen muß wie hoch die Miete sein darf für eine person und bis zu wieviel qm darf ich haben

Hoffe es kann mir jemand helfen da ich bis zum 15 ten oder spätestens 30 ten umziehen möchte

Bin schon etwas am suchen aber habe bis jetzt noch nichts passendes weil wenn ich mir was gefällt denke ich der preis ist zu hoch
und welche kosten muß die bagis übernehmen ??

Hoffe hier im forum auf schnelle hilfe


Lg Sabine
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  #2  
Alt 30.03.2009, 17:43
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Hallo,

man kann auch mal selber die Augen aufmachen und im Internet ein wenig Zeit mit der Recherche verbringen!

Aber noch mal, wie hoch die angemessenen Kosten für Unterkunft sind, ist in jeder Stadt unterschiedlich: Also im Internet suchen oder bei deiner Arge anrufen und nachfragen.
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  #3  
Alt 31.03.2009, 08:05
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Beiträge: 282
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hallo sabine,
das was salle geschrieben hat stimmt,
jeder landkreis und jede kreisfreie stadt hat ihre eigene richtlinie

Der Landkreis XXX ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 SGB II und §§ 97 Abs.1 und 98 Abs. 1 SGB XII sachlich und örtlich zuständig für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.

die größe der wohnung aber ist bundesweit gleich bei 50m² für eine alleinstehende person

die eckwerte sollte dir die arge oder das sozialamt mitteilen können
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  #4  
Alt 31.03.2009, 13:14
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Zitat:
Zitat von uiffi Beitrag anzeigen
hallo sabine,
das was salle geschrieben hat stimmt,
jeder landkreis und jede kreisfreie stadt hat ihre eigene richtlinie

Der Landkreis XXX ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 SGB II und §§ 97 Abs.1 und 98 Abs. 1 SGB XII sachlich und örtlich zuständig für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.

die größe der wohnung aber ist bundesweit gleich bei 50m² für eine alleinstehende person

die eckwerte sollte dir die arge oder das sozialamt mitteilen können
hallo
danke dir das hilft mir weiter habe am donnerstag termin bei der bagis dann hoffe ich das mir da jemand daten dazu geben kann
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  #5  
Alt 31.03.2009, 23:24
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Beiträge: 439
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uiffi, das mit den 50 qm stimmt so auch nicht, ich hab schon oft gehört, dass da und da nur bis 45 qm für eine Person angemessen sind. Scheint in dem Fall also gar keine Einheit zu geben

Liebe Grüße,
Jana
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  #6  
Alt 01.04.2009, 07:23
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hmm eigentlich ja ein grundsätzliches problem, könnte ein hilfeempfänger per petition an den bundestag ja mal eine nachfrage starten... ;-)
aber wie gesagt, die eckpunkte einer anzumietenden wohnung (welche ja auch erst genehmigt werden muss im leistungsfalle) bekommt man schließlich von seinem leistungsträger, ich habe einfach mal die richtlinie meines landkreises zitiert
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  #7  
Alt 01.04.2009, 09:45
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Ich kenne auch nur die Regelung 45m² bei einer Person und Kulanzspielraum bis 50m² bei einer Person.
Ja, ja die Argen, die machen was sie wollen...
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  #8  
Alt 16.04.2009, 21:43
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Ich kenne auch nur die Regelung 45m² bei einer Person und Kulanzspielraum bis 50m² bei einer Person.
Ja, ja die Argen, die machen was sie wollen...
halli hallo halöle

also ich müsste dich mal berichtigen

es sind neue einstuffungen in kraft getreten...

das AA/Arge/job-center bekommt jedes jahr mehrere neuer gesetzt und nur einige gehen wieder davon..

also, man kann auch diese SGB 2 irgendwo bestellen oder es sei denn man kennt jemanden der bei de(r)m AA/Arge/Job-Ceter arbeitet dann könnte man auch nachfragen
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  #9  
Alt 18.04.2009, 18:03
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Beiträge: 17
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Also in siegen können es auch bis 54 qm sein wenn die miete stimmt, liegt aber auch am sb wie ich gehört habe, ich hab 51 qm und das passte halt mit der miete
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