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#1
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Hallo
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin 100% erwerbsunfähig(Rente) mein Mann und meine Tochter beziehen Harz4. Wir wollen umziehen. Die Arge wird es wohl nicht genehmigen . Wenn wir trotzdem Umziehen... welche Sanktionen haben wir von der Arge zu erwarten. Ich werde keine Leistungen beantragen. Die Miete die nicht höher ist als jetzt, und die qm sind gleich. Allerdings würde ich in der anderen Wohnung weniger Strom und Heizkosten haben. Könnte ich die Kaution beantragen? Es bliebe auch die gleiche Arge. Ich hoffe mir kann jemand auskunft geben. Danke ruft der Kampfhase |
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#2
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Hallo,
bei einem Umzug ohne Genehmigung, werden keine Umzugskosten übernommen und Anspruch auf Kaution besteht NATÜRLICHauch nicht. Im günstigen Falle werden Mitekosten bis zur angemessenen KDU deiner Stadt übernommen. |
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#3
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Danke für die Antwort salle
Aber mein Haupthema...kann die Arge uns auf Grund eines Nicht genehmigten Umzugs Geld abziehen. Ich werde keine Umzugs oder Renov. kosten beantragen. Werde hoffentlich mit dem "neuen " Vermieter wegen der Kaution auf einen Nenner kommen. Kann die Arge deswegen Geld kürzen? Die ganze Story würde den Thread sprengen. l.g. vom zähnebleckenden Kampfhasen |
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#4
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Ih habe mich hier schlauer gelesen..
sicher werde ich den Umzug vorher angeben...mit Vermieter Bescheinigung. Aber wenn der Fallmanager das nicht "sehen" will. was wäre dann die "höchstrafe" und wie lange können die MANAGER die aufrecht erhalten. Das Kampfhasentum |
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#5
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Noch ein Nachtrag..... wir würden innerhalb der gleichen Samtgemeinde ...umziehen. D.h. die KdU wäre nach Adam Riese die gleiche.
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#6
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Hallo,
jede Arge handelt in solchen Fällen anders, es kann dir keiner sagen in welchem Maße du mit Sanktionen zu rechnen hast. In der Regel ist es aber so, das die angemessenen Wohnkosten weiterhin gezahlt werden. Es ist aber nicht unbedingt der Fall, das diese sich nach der alten Miete, die wie du sagst innnerhalb der angemessenen KDU Kosten liegt, richten wird. Hier erfolgt zum Beispiel auch eine Aufsplittung der Nebenkosten und Heizkosten und eventuell Abzüge durch Möbilierung oder Sat Fernesehen in den NK. Maßgeblich ist in diesem Falle nicht die Endmiete deiner alten Wohnung. Deswegen unbedingt vorher prüfen lassen, was euch im Falle des ungenehmigtem Unzugs zustehen würde. |
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