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#1
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Halöchen...
Also ich bin gerade im 6Monat schwanger und darf laut Hartz4-Amt ab dem 01.06.2009 in eine größere Wohnung mit meinem Partner ziehen. Nun steh ich allerdings vor einem großem Fragezeichen. Und zwar steht auf meinem Hartz4 Bescheid das ich das wir eine Wohnung bis 75m² und 472,50€ Bruttomiete beziehen dürfen. ( Sprich 382,50€ Grundmiete und 90,00€ Kaltnebenkosten). Nun ist das ja aber bei der Wohnungssuche immer nur in Warmnebenkosten angegeben. Könnt ihr mir sagen wieviel Warmmiete das Amt ungefähr tragen würde für 3Personen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. lg die sanni |
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#2
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Hallo,
da wirst du bei der ARGE nochmal nachfragen müssen. Oder du orientierst dich bei der Wohnungssuche an der Kaltmiete. Hier in Berlin ist es allerdings üblich, dass die ARGE die Warmmiete zu Grunde legt. Also einfach nochmal nachfragen, weil das ja überall anders ist. LG, Jalale. |
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#3
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Da bekomme ich ja leider keine wirkliche Antwort.
Deshalb habe ich ja hier geschrieben in der Hoffnung das mir wenigstens jemand eine ungefähre Richtung geben kann
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#4
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Dann kannst du das so machen, dass du schätzt was eine entsprechende Wohnung warm kostet. Ich würde bei 75 qm pauschal 80 € für Heizkosten ansetzen. Dann kämst du auf eine Warmmiete von 550 €.
Wenn du dann Wohnungen in diesem Rahmen besichtigst, fragst du wie sich die Miete aufschlüsselt. Eine andere Idee hab ich nicht, außer du kommst aus Berlin, dann kann ich dir das natürlich genau sagen. Ich find aber schon eigenartig, dass die ARGE dir keine Auskunft zur zulässigen Warmmiete gibt. |
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#5
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Nee ich komme nicht aus Berlin.
Ich komme aus Jena und da ist weder das Arbeitsamt noch die ARGE zuständig. In Jena regelt das die Kumune und das heißt dann JenArbeit. Also im moment wohen wir ja in einer angemessenen 2Raumwohnung. Wir zahlen 420€ warm und davon sind 99€ Heizkosten (inkl. Warmwasser). Ich bin mir aber nicht sicher ob uns in der neuen wohnung für 3personen auch soviel zusteht, da wir im moment ca. 60€ unter der Grundmiete liegen. Hat das was zu sagen? danke im vorraus. lg die sanni |
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#6
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Wieso sollte euch denn für drei Personen weniger zustehen als für zwei? Wenn ihr die Genehmigung habt in eine größere Wohnung zu ziehen, könnt ihr auch damit verbundene höhere Miete voll ausschöpfen.
LG, Jalale. |
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#7
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Söö also nach langem Drängeln habe ich nun endlich eine Antwort vom Amt bekommen.
Und sie fällt aus wie ich mir fast gedacht habe. Antwort vom Amt: hinsichtlich der angemessenen Kosten der Unterkunft gelten folgende Höchstwerte: Für 2 Personen Wohnfläche: 60 qm Bruttokaltmiete: 378,00 € davon Grundmiete 5,10 €/qm -->306,00 € davon kalte Nebenkosten: 1,20 €/qm -->72,00 € Heizkosten: ca. 60,00 € Für 3 Personen Wohnfläche: 75 qm Bruttokaltmiete: 472,50 € davon Grundmiete 5,10 €/qm -->382,50 € davon kalte Nebenkosten: 1,20 €/qm -->90,00 € Heizkosten: ca. 75,00 € Im endeffekt heißt das das ich es mit einer wohnung über 550€ garnicht erst versuchen brauch. Allerdings ist die billigste Wohnung die wir gefunden haben 590€. Und wie ich mir bereits gedachte hatte bekommen wir derzeit die Heizkosten nur, weil wir deutlich unter der Grundmiete liegen *heul* lg die sanni |
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#8
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die nebenkosten udn die heizkosten sind immer in tasächlicher höhe zu übernehmen, solang sie angemessen sind (also nicht im sommer heizen)
das die behörden immer sätze festlegen ist verkehrt heizkosten hängen von den bewohnern (baby, alte leute usw.) und den baulichkeiten (altbau, neubau usw.) und heizanlage (ofen etc.) ab also achte allein auf die kaltmiete |
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