Wieviel wird gemehmigt ?

  • Hallo an alle Leidensgenossen/innen ;)


    Ich bin auf der Suche nach detailieten Informationen bzgl Miete/Mieterhöhung/Erstattung.


    Es wurde mir in letzter Zeit von allen Seiten etwas anderesvermittelt so das ich immernoch auf dem Schlauch stehe :( Von Euch erwarte ich mir endlich eine finale Antwort.


    Zur Sache: Ich wohne bei meinem Vater in einer 90 Quadratmeter Wohnung als Untermieter (in Essen). Die Mietkosten für meinen Vater belaufen sich auf ca 500 Euro plus123 Euro Betriebskosten.


    Mein Vater ist Rentner und bekommt 1250 Euro Rente.


    Bis jetzt habe ich 150 Euro Miete icl. Nebenkosten an meinen Vater bezahlt und auch erstattet bekommen doch jetzt wurden einige Sachen in der Wohnung gemacht und mein Vater sagt das Er mehr mietzuschuß von mir braucht.


    Meine Fragen sind (1): Wieviel kann mein Vater bei dem geschildertem Hintergrund höchstens an Miete verlangen bzw was wird dann dementsprechend noch vom Jobcenter bezahlt ?


    Mein Vater meinte da wir uns die Wohnung teilen möchte Er auch die Halfte Miete haben.


    Und (2): Wieviel Mieterhöhung wird denn auf einmal gezahlt/erstattet ?


    Wie schon geschrieben, ich brauche Expertenrat... und wäre für eine detailierte Info bzgl den Summen sehr dankbar...

  • Hallo EdvanSchleck,


    Zitat

    Mein Vater meinte da wir uns die Wohnung teilen möchte Er auch die Halfte Miete haben.


    Verständlich und logisch! Das Jobcenter bezahlt die Miete bis zur Höchstgrenze dessen, was in Deiner Region als angemessen gilt.


    Nutze doch bitte den Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages, um zu checken, was Du in Deiner Region an Unterkunftskosten bezahlt bekommst.


    Zu 1) Ja, er kann die Hälfte der Miete verlangen, wenn Du andererseits auch die Hälfte der Wohnung beanspruchst.
    zu 2) Als Mieterhöhung würde ich das nicht deklarieren, da eine Mieterhöhung von € 150 auf € 250 nicht zu rechtfertigen ist. Nutze lieber das Argument Deines Vaters (Halbe Wohnung = halbe Miete).


    Gruß Gawain


  • Vielen Dank schon mal für Deine Hilfe Gawain :)


    Ich habe mich mal anhand Deines Links schlau gemacht. Super Info übrigends :)


    In Essen wird eine Grundmiete von 217,50 Euro übernommen... aber was heißt das jetzt für mich ?


    Also kann die Hälfte (250 Euro) nicht erstattet werden oder ? Und wenn dem so ist, kann ich dann wenigstens 67,50 Euro als Mieterhöhung angeben und wird das dann erstattet ?

  • Wenn lacki für Essen 311,50 für Dich ermittelt hat, dann würde das Jobcenter die halbe Miete Deines Vaters (€ 250) ganz sicher bezahlen.
    Wie schon erwähnt: Nicht von Mieterhöhung sprechen, denn diese nimmt ja nur der Vermieter vor und Dein Vater ist ja ebenfalls nur Mieter, wenn ich das recht verstanden habe.

  • nebenkosten und heuizung kqannste noch dazu addieren. also könntest du 311,50 ganz sicher


    Danke auch Dir für die Auskunft. Aber ich bin mir nicht im klaren was ich für Nebenkosten angeben soll ? Etwa die Hälfte der vollen Nebenkosten (123 Euro) die mein Vater eigentlich für die Wohnung zahlt, also 61,50 Euro ?
    Das was ich bis jetzt an meinen Vater gezahlt habe und was ihm deutlich zuwenig ist, waren ja bis jetzt immer 150 incl Nebenkosten monatlich.


    Das mit den 311 Euro wäre zu schön um war zu sein und mein Vater wäre auch endlich zufrieden aber irgendwie scheint mir das zu hoch...


    Außerdem dachte ich immer das nur die Grund bzw Kaltmiete übernommen wird und nicht noch die Nebenkosten. Gut das ich hier im Forum vorbeigeschaut habe :)



    Wenn lacki für Essen 311,50 für Dich ermittelt hat, dann würde das Jobcenter die halbe Miete Deines Vaters (€ 250) ganz sicher bezahlen.
    Wie schon erwähnt: Nicht von Mieterhöhung sprechen, denn diese nimmt ja nur der Vermieter vor und Dein Vater ist ja ebenfalls nur Mieter, wenn ich das recht verstanden habe.


    Ok Gawain... und ja Du hast richtig verstanden, mein Vater ist ebenfalls nur Mieter.


    Was meinst Du, sollte ich das denn ohne Probleme anhand eines neuen Bewilligungsbescheides umändern können ?

  • also in essen werden 1,30 € kalte kosten und 1,40 € heizkosten anerkannt. ausgehend von 45 qm, also die hälfte der wohnungsgröße, werden das zu den 217,50 € grundmiete zusätzlich 121,50 € warme und kalte betriebskosten. macht zusammen maximal 339 euro, die dir zustehen würden, nicht jedoch mehr als die hälfte der gesamtmiete, die dein vater überweisst.


    http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/Kdu-Essen---03.2010.pdf

  • also in essen werden 1,30 € kalte kosten und 1,40 € heizkosten anerkannt. ausgehend von 45 qm, also die hälfte der wohnungsgröße, werden das zu den 217,50 € grundmiete zusätzlich 121,50 € warme und kalte betriebskosten. macht zusammen maximal 339 euro, die dir zustehen würden, nicht jedoch mehr als die hälfte der gesamtmiete, die dein vater überweisst.


    http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/Kdu-Essen---03.2010.pdf


    Die Gesamtmiete beträgt 637,60 Euro also werden 318,80 Euro höchstens erstattet ?


    Wie notiere ich das anhand eines Bewilligungsbescheides bei Punkt (8) "Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung" bzw was kreuze ich an ?
    Was sollte ich nach Deinen errechneten Kosten wie eintragen ? Würde mich sehr freuen wenn Du mir dabei nochmal helfen könntest lacki denn so richtig blicke ich immer noch nicht durch...



    [x] Höhe der Grundmiete (ohne Garage, Stellplatz und Nebenkosten)........217,50.. Euro/monatlich
    [ .] Höhe der Schuldzinsen ohne Tilgungsraten (nur bei Eigentum).......................... Euro/monatlich ?
    [ .] Höhe der Heizkosten........................................................................................... Euro/monatlich ?
    [ .] Höhe der Nebenkosten........................................................................................ Euro/monatlich ?
    [ .] Höhe der sonstigen Wohnkosten......................................................................... Euro/monatlich ?


    Was ich auch nicht verstehe ist,daß mein Vater 123 Euro Nebenkosten bezahlt und ich dann 121,50 Euro Nebenkosten ersetzt bekommen soll aber ich verlasse mich mal auf Dich :)

  • maximal sind es für einen single in essen 339 euro, die für die warmendmiete gezahlt werden. (45 qm)
    du bekommst also maximal 339 euro, aber auch nicht mehr als die hälfte der tatsächlich anfallenden kosten.


    Zitat

    Was ich auch nicht verstehe ist,daß mein Vater 123 Euro Nebenkosten bezahlt und ich dann 121,50 Euro Nebenkosten ersetzt bekommen


    wie hoch die derzeitigen nebenkosten und heizkosten sind, steht in der letzten mieterhöhung oder betrieskostenabrechnung.