Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Wohne in Haus das meinem Vater gehört

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.02.2009, 17:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 1
Böse Wohne in Haus das meinem Vater gehört

Mein Vater hat in seinem Angebautem Haus mit eigenem Eingang eine Wohnung in der ich schon seit mehreren
Jahren wohne. Nun sagt das Arbeitsamt Sie zahlen die Miete nicht mehr und ich muß ausziehen .
Obwohl ich einen Mietvertrag habe weil noch Schulden auf dem Haus sind.
Ist das rechtlich?
Ich bin 26 Jahre alt. Die Begründung war daß seit 1.Januar 2009 einen Mietvertrag mit einem Elternteil nicht zahlen.
Die Wohnfläche ist ca 40 m2 .

Geändert von Rolli (08.02.2009 um 12:09 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.02.2009, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
Standard

Wie alt bist du denn wenn ich mal fragen darf?

Laut Gesetzt ist die Arge solange verpflichtet dir die Miete zu Zahlen bis du eventuell was neues Gefunden hast.Oder der Mietraum ist zu groß dann hast du ein Halbes Jahr Zeit was neues zu suchen.

Ich würd dir Raten dich am Montag bei der deiner Zuständigen Arge in verbindung zu setzen und nach Fragen was das zu bedeuten hat.

Gruß Security2307
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.02.2009, 20:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 154
Standard

Also mich würde auch die Begründung der ARGE interessieren, denn zum aussziehen können sie dich nur zwingen, wenn die Wohnung viel zu groß ist und dabei müssen sie dir die Umzugskosten erstatten. Weil das meist zu teuer ist zahlen sie die Miete weiter oder bis zu dem Höchstsatz für angemessenen Wohnraum. Wenn du unter 25 bist können sie dich überhaupt nicht dazu zwingen. Aber frage erst mal nach der Begründung.
Viele Grüße
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.02.2009, 13:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn du schon länger in dieser Wohnung wohnst und einen Mietvertrag hast würde mich die Begründung interessieren die die ARGE anführt um dich zu zwingen auszuziehen.Mach mal ein paar nähere Angaben.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wem gehört was? innerhalb der Bedarfsgemeinschaft? lirafe Sozialhilfe 2 28.01.2009 08:14
von der Strasse zu meinem Freund U25 ... Soti Anspruch und Leistungen 12 15.01.2009 15:22
was ist mit meinem Haus?? Ronni211261 Vermögensanrechnung 1 02.11.2008 21:03
Gehört ein Bett zum Grundbedarf? Freydis Anspruch und Leistungen 2 24.03.2008 22:03
weiß nicht wohin es gehört quenni sonstige Ausbildungsförderung 2 05.03.2008 14:22