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#1
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Hallo!
Wurde bestimmt schon 1000mal gefragt, aber ich finde gerade keine Antwort: Wenn ich (ALG II) bei meinem Bruder einziehe (er arbeitet), kann er dann Miete von mir nehmen wie von einem Standard-Untermieter oder muss er mir den Wohnraum kostenlos/vergünstigt anbieten? Gruß, lollorosso. |
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#2
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Hallo!
Ja, er kann Miete nehmen. Ihr seid ja eine Wohngemeinschaft, keine Bedarfsgemeinschaft. Bist du eigentlich unter oder über 25 Jahre alt?
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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34.
Danke für die schnelle Antwort. |
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