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#1
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Hallo,
meine Tochter hat einen Bescheid nach 5 Monaten mit Ablehnung zu ALGII erhalten, allerdings mit Anerkennung einer Zuschusses zu Wohnkosten (64€). Kann Sie nun noch Wohngeld beantragen? Herzl.Gruß moenkemoeller |
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#2
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ALG 2 schließt meines Wissens den Bezug von Wohngeld aus...
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#3
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Nun gibt es eine Vorschrift, daß bei Ablehnung innerhalb von ca. 1 Monat noch ein Antrag auf Wohngeld unter Vorlage der Ablehnung gestellt werden kann. Sie hat nun das "allgemeine" ALGII abgelehnt bekommen (wegen Bausparvertrags des Kindes) und nur anteilig etwas für die Wohnung /Heizkosten erhalten. Sollte Sie nun den Antrag auf Wohngeld noch stellen?
Wie sieht es mit dem Anrechnungsverfahren des Bausparvertrages aus? Bei z.B. 3.000€ auf dem Bausparvertrag und einem fiktiven Anspruch von ALGII von rd. 300€ müsste sie dann 10 Monate warten, bis sie erstmals ALGII voll erhält, oder wie wird angerechnet? Muß sie nachweisen, daß sie den BSVertrag aufgelöst hat? Gruß mönkemöller |
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#4
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2008 nicht
ab 2009 kann sie wohngeld beantragen, da neues wohngeldgesetz |
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