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Wohngemeinschaft ???

 
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  #1  
Alt 07.08.2008, 11:41
ante ante ist offline
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 2
Standard Wohngemeinschaft ???

hallo Leute,

ich brauche euren Rat. Ich bin alleinerziehende Mutti von 2 Kinder 15 und 11, Hartz IV-Empfängerin und soll aus meiner Wohnung raus, weil diese zu teuer für die ARGE ist. Ich bin natürlich am kämpfen, weil wir nicht ausziehen möchten und es in unserem Ort aber auch nix billigeres gibt.

Ich hätte aber evtl. die Möglichkeit zu einem guten Freund zu ziehen, der ein Haus besitzt, das ihm eigendlich viel zu groß für ihn alleine ist. Unser Gedanke ist es eine WG zu gründen, das heißt es hat jeder sein Reich, aber Bad und Küche werden geteilt. Oder dass er an mich untervermietet.

Was haltet ihr davon? Ist das möglich? Wer hat eine ähnliche Erfahrung gemacht?

danke und grüß euch

ante
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  #2  
Alt 09.08.2008, 13:17
advokat advokat ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 422
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wenn keine billigere wohnung vorhanden, dann auch nix mit auszziehen müssen, sagt das bsg

aber wenn du gerne dahin ziehen möchtest, kannst mietvertrag schließen
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  #3  
Alt 09.08.2008, 16:07
ante ante ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 2
Standard

ja, wenn keine billigere Wohnung da, dann nix ausziehen müssen, das klingt ja soweit alles gut und schön. Die ARGE hat mir für den nächsten Monat aber schonmal die Miete gekürzt.

Und wenn ich mich vielleicht doch dazu entschließen sollte, zu diesem genannten Freund zu ziehen, geht das denn tatsächlich auf ner WG-Basis? Nicht dass die ARGE dann auf die Idee kommt und meint wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und der Freund für uns aufkommen muss. Wir würden ja einen Mietvertrag machen, in dem alles detailliert drinsteht, wer welche Räume bezieht und dass wir eben Küche und Bad gemeinsam nutzen.

LG ante
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  #4  
Alt 10.08.2008, 10:53
advokat advokat ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 422
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ich kann natürlich hier nur sagen, was jedermanns recht ist

dass die arge sich allerilei gesetzwidriges einfallen lassen, um geld zu sparen ist allseits bekannt

oft hilft nur der weg vor das sozialgericht

und mietkürzung solte man angreifen, ggf. eilverfahren einleiten

jedenfalls kann man wg machen

hört sich aber an, als sei das haus eigentum vom freund

dann sollte man einfach einen mietvertrag abschließen

sehe rechtlich keine probleme
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