Wohngemeinschaft, wie funktioniert das mit Hartz4?

  • Guten Tag,
    einer meiner Klienten stellte mir eine Frage, die ich ihm leider nicht beantworten konnte.


    Er lebt in einer nicht angemessenen 100m² Wohnung, musste Stütze beantragen und wurde daraufhin nun aufgefordert, in einen geeigneten Wohnraum zu ziehen. Dies möchte mein Klient jedoch nicht. Wäre es ihm möglich, eine WG zu eröffnen und die anderen 50m² selbst nicht zu nutzen? Allerdings gäbe es wie in jeder WG gemeinsame Nutzung verschiedener Räumlichkeiten. Kann er unter vermieten, oder wie sollte er es am besten anstellen?


    MfG, Fender

  • nach einem jahr ist der spaß dann allerdings vorbei. man wird ihn und seinen untermieter, auch wenn es sich um den untermieter um einen mann handelt, als bedarfsgemeinschaft einstufen. allerdings ist das immer einer der größten streitpunkte mit den jobcentern.

  • Ist das nicht eine sehr unlogische und unwirtschaftliche Denkweise des JCs? So viele kleine geeignete Wohnungen gibt es doch überhaupt nicht auf dem Markt und der wirtschaftliche Gedanke, die Nebenkosten geringer zu halten, wenn man sich eine Wohnung teilt, ist auch nicht zu vergessen. Ein Umzug kostet auch Geld.
    Was sind denn da die Begründungen des JCs?

  • das heißt im Klartext:
    Es wird eine Zwangsheirat zwischen 2 Männern per Bescheid durchgeführt. Sie werden ganz einfach für schwul erklärt!!!!
    Eine WG kann auch hundert Jahre bestehen, ohne das jemals eine BG entsteht!! Es gibt KEINE rechtliche Möglichkeit, das hier die nichtverdienende Person von der verdienenden Person Gelder einklagen kann!! Laut BGB sind zwei nicht verheiratete Personen NICHT zum Unterhalt verpflichtet.
    Bei der BG von unverheirateten ist eine Konstruktion per SGB festgelegt worden, die per BGB rechtswidrig ist!!!
    Es ist staatlich lediglich so eingeführt worden, um Gelder zu sparen. Rechtliche Absicherung gibt es nicht!!


    Gruß
    Ernie

  • Eine echte WG ist durchaus möglich. Damit aber nicht jedes Pärchen sich hinter dem Argument "wir sind nur eine ´WG" verstecken kann, hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung entsprechende Kriterien aufgestellt. Du kannst durchaus eine WG bilden, nur musst du spätestens nach einem Jahr nachweisen, dass es nur eine WG ist.

  • Hallo
    Ich bin eine Alleinerziehende Mama mit 3 Kindern und bekomme Hartz4
    Meine Frage ist, ich würde gerne mit meiner Mutter eine Wg gründen sie sitzt seid 2009 im Rollstuhl
    Ich habe mir auch schon eine Rollstuhlgerechte Wohnung angesehen 100m2 für 750€ kaltmiete
    Wie werde ich da vom ic berechnet.

  • Du bildest mit deinen Kindern eine Bedarfsgemeinschaft. Deine Mutter ist eine eigene BG: Dein Bedarf errechnet sich aus den Regelbedarfen von dir und den Kindern, dem Alleinerziehendenzuschlag und 4/5 der Miete abzüglich Kindergeld, Unterhaltszahlungen und ggf. vorhandenen weiteren Einkünften.