Wohnung 7 Euro zu teuer, Kaution voll abgelehnt??!!

  • Hallo, also ich geh natürlich vor Gericht... Habe nämlich ne Wohnung, die wäre 7 Euro teurer als was hier ortsüblich ist, aber ich will die Wohnung trotzdem, müßte die 7 Euro also dazubezahlen. Da die ARGE aber faktisch den Antrag abgelehnt hat (schriftlich, aber kein formeller Bescheid - ich nehme an, solche Bescheide mit Rechtsmittelbelehrung gibts auch - bin neu in der Harz4-Branche), lehnt sie gleichzeitig auch die Übernahme der Kaution von 3 Monatsmieten ab. (Könnte ja "anteilig" zustimmen).


    Jetzt müßte ich also die Kaution voll selbst aufbringen oder auf die Wohnung verzichten. Ist jemandem schon mal das Gleiche untergekommen?
    Danke für Euer Interesse.

  • Hallo Kunde,


    das ist völlig rechtens, der Schritt vor Gericht würde dir also nichts bringen. Die ARGE ist nicht verpflichtet, irgendwelche Umzugskosten für eine nicht angemessene Wohnung zu tragen, auch nicht als Darlehen. Sie kann dir aber natürlich nicht verbieten, dennoch umzuziehen, wenn du die Differenz selber tragen kannst (also in deinem Fall die 7 Euro).


    Tut mir Leid, aber da musst du wohl versuchen, die Kaution von jemand anderem geliehen zu bekommen. Und wenn, dann setzt auf jeden Fall einen Darlehensvertrag auf, ansonsten rechnet die ARGE die Kautionssumme als Einkommen bei dir an!


    Musste ich auch so machen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ist kein Umzug, sondern Erstantrag bei mir - aber auch egal. Daß die auch komplett die Kaution ablehnen, wenn sie einen Grund haben wegen 7 Euro die Wohnung abzulehnen, ist ein dicker Hund, zumal das Geld ja für die ARGE verzinst wird...

  • Tja, nur leider kann man sich dagegen nicht wehren ...


    Bei uns war die Wohnung 21 EUR zu teuer, auch nicht viel mehr ... aber die Kaution mussten wir uns von Verwandten leihen.


    Tut mir Leid, dass ich dir keine positivere Antwort geben konnte.


    Einen schönen Abend noch!


    Lg,
    Jana

  • Kunde 0815 : Wenn das ein Erstantrag von Dir ist - und Du daher ja nicht umziehst wie Du meinst, dann verstehe ich etwas zu einem anderen Posting von Dir nicht:.......


    Du schreibst dort nämlich daß Du das Sorgerecht für Dein(e) Kind(er) hast und deshalb gern eine größere Wohnung finaziert bekommen möchtest, weil sie ja 40 % der zeit bei Dir wären!!!!


    Ok - wa Heißt denn dann in dem Zusammenhang " bei Dir" ?? Irgendwo musst Du doch jetzt auch wohnen??? Und dann ist es eben doch ein Umzug - oder ein Auszug...... ncith wahr??

  • Bin auch an den neuen Wohnort der Mutter/Kinder gezogen und seit kurzem in der Situation, Harz4 beantragen zu müssen. Jetzt wohn ich vorübergehend hier und da, also provisorisch zu Besuch. Hab ne Wohnung an der Hand, die ich in 1 Monat beziehen kann - mit der Hürde, 800 Euro Kaution aufbringen zu müssen.


    Die Wohnung liegt halt 5 qm bzw. 7 Euro über dem ortsüblichen zugestandenen Limit. Damit ich diese Wohnung voll finanziert bekomme, habe ich also der Arge gegenüber explizit darauf hingewiesen, daß meine Kinder zukünftig schätzungsweise bis 40% der Zeit bei mir sein werden. (Also sind NOCH nicht bei mir, aber sollen/wollen...)


    Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß im Bekanntenkreis ein identischer Fall existiert und die ARGE dem Vater (schon seit Jahren) eine 3-Zimmer-Wohnung bezahlt (quadratmeter- und geldmäßig liegt diese über dem 1-Personen-Limit). War wohl eine für den Vater günstige Sachbearbeiter-Ermessensentscheidung?


    Schönen Gruß

  • Auch wenn Du jetzt an den Wohnort der Mutter gezogen bist und da bisher nur Provisorisch irgendwo wohnst , musst Du ja vorher irgendwo gewohnt haben..... Und irgendwo gemeldet musst Du auch jetzt noch sein,,,,, Also doch ein Umzug...Wenn Deine Kinder ja jetzt noch gar nicht bei Dir sein können, bzw. eben bei der Mutter ihren Lebnsmittelpunkt haben , sehe ich schwarz für Deine größere Wohnung - was Du in Zunkunft so vorhast interessiert da keinen...


    So, so ein völlig indentischer Fall???? Oder ev. eben jmd. der einfach in der zu großen Wohnung , die er hatte als er noch nicht ALG 2 Empfänger war wohnen geblieben ist, und jetzt die Differenz zwischen dem was die ArgeHöchtsgrenze ist und was die Wohnung kostet , eben selber zahlt??? Das wäre dann was ganz anderes....


    Ich wäre da ganz vorsichtig , wenn ich nicht alle genauen Details des Falles kenne --- Die Leute erzählen viel - und viel davon ist Mist und einfach oft unwahr.... Gar nicht mal mit Absicht - viele wissen es oft nicht besser..


    ( Denke da gerade an die Anfrage hier im Forum ob man nicht zu Hartz 4 noch Alg 2 dazu bekommen könnte... ist aber nur ein Beispiel-)

  • Hallo kunde0815,


    wenn die Kinder nicht bei dir leben und gemeldet sind, dann hast du nur Anspruch auf eine Wohnung für einen 1-Personenhaushalt. Wie oft und wieviel die Kinder bei dir sind spielt keine Rolle.


    Wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist, wird dir die ARGE/JobCenter ,weder die Kaution noch den Umzug genehmigen. Es müssen halt mal Grenzen festgelegt werden und die sind einzuhalten.


    Gruß Klaus