Wohnung Eigentumssicherung, Gesundheit und vorläufig Mietwohnung

  • Ein Grundsicherungsempfänger besitzt eine kleinere Eigentumswohnung. Diese wurde bisher vom Amt bezahlt.


    Diese kann er gesundheitsbedingt, leider nicht mehr bewohnen (ist auch stark sanierungsbedürftig). Ursprünglich - und auch in Absprache mit den Ämtern war angedacht, diese zu verkaufen und eine kleine Eigentumswohnung, bei seinen Verwandten und Bekannten vor Ort zu kaufen. Nur findet sich hier nichts, oder nur mit sehr viel Zeit. Deshalb wird wohl (vorerst?) eine Mietwohnung gesucht werden müssen.


    Darf er seine Wohnung verschenken, behalten - und in eine Mietwohnung einziehen ohne, dass die Eigentumswohnung verwertet werden muss?
    Nehmen wir an er schenkt Sie der Tochter, diese verkauft diese und kauft einer andere, die sie selbst bewohnt?


    Danke bereits!

  • Wenn er in eine Mietwohnung auszieht, dann muss der die Eigentumswohnung verwerten (verkaufen, beleihen etc.) und davon leben. Verschenkt er die Wohnung einfach, wird ihn das Amt auffordern, das Geschenk wieder rückgängig zu machen (Schenkungsrückforderung).


    Sorry, Vermögen ist nicht dazu da, dass es in der Familie bleibt, sondern, dass man davon in Notsituationen lebt. Erst dann hat man Anspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft.