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wohnung im elternhaus = keine Leistung??

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  #1  
Alt 14.07.2008, 14:40
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 2
Ausrufezeichen wohnung im elternhaus = keine Leistung??

Hallo,

ich habe da mal eine etwas schwierigere Frage, vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus
da ich sonst nirgends Hinweise bzw. Hilfe finde...

Ich bin deutlich über 25, so daß meine Eltern nicht mehr für mich aufkommen müssten.
Vor ein paar Jahren bin ich in eine Wohnung im Zweifamilienhaus meines Vaters gezogen.
(Er bewohnt dieses Haus selber nicht)
Ich zahle die reell anfallenden Kosten, die für die Wohnung anfallen.
Das beläuft sich zur Zeit auf 400Euro inkl. aller Nebenkosten.
Da ich in der Zwischenzeit in den Arbeitslosengeld II -Bezug gefallen bin,
habe ich bei der Beantragung des Harz IV auch Wohngeld beantragt.
Dieses wurde mit der Begründung abgelehnt, das das Haus meinem Vater gehört
und die Miete z.B. zur Wertsteigerung des Hauses genutzt werden könnte
und so etwas nicht von öffentlicher Seite finanziert wird...
Nach dieser Begründung bin ich erstmal sprachlos...

Zumal ich die Miete ja trotzdem aufbringen muß.
Nun sieht es so aus, das ich nach meinem Widerspruch immerhin 90Euro Nebenkostenzuschuß erhalte.
D. h., das ich insgesamt etwa 440Euro bekomme, von denen ich 400Euro als Miete zahle.
Und von den verbleibenden 40Euro kann ich leider nicht wirklich leben...

Gibt es denn da nur noch die Möglichkeit, eine andere Wohnung zu suchen,
die jemandem gehört, den ich am besten gar nicht kenne?
Das kann doch eigentlich nicht sein... oder???

Wäre schön, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
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  #2  
Alt 15.07.2008, 09:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,


sofort Widerspruch einlegen.
Natürlich hast du Anspruch auf Mietkostenerstattung, auch wenn du eine eigene Wohnung im Haus deiner Eltern bewohnst.
Die max. KDU richtet sich nach den Werten der Stadt in der du lebst.

Besteht ein Mietvertrag zwischen dir und deinen Eltern?
Falls nicht, sofort aufsetzen.
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  #3  
Alt 15.07.2008, 14:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 2
Standard

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Natürlich besteht ein Mietvertrag, in dem die tatsächlich anfallenden Kosten einzeln aufgeführt sind.
Trotzdem nach Widerspruch nur 90 Euro die übernommen werden.
Wo kann man da denn genaueres erfahren, auf welcher Grundlage das berechnet wird usw.?
Da mir sonst langfristig nur noch der Umzug bleibt sofern ich nicht schnellstens wieder nen Job finde...
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