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Wohnung mit den Eltern zu groß?

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  #1  
Alt 15.08.2006, 12:01
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Beiträge: 4
Standard Wohnung mit den Eltern zu groß?

Also ich bin 22 und wohne mit meinen eltern in knapp 90 quadratmeter.Naja die genaue kaltmiete kann maama mir nich sagen mit heizung und wasser liegen wir monatlich bei 400 euro.Meine frage is jetz ob wir ausziehen müssen?wir werden nämlich ab 1.10 als bedarfsgemeinschaft gerechnet was ich auch net so ganz versteh


wäre froh wenn mir das einer erklären könnte

Jessi
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  #2  
Alt 15.08.2006, 12:05
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Wohnung mit den Eltern zu groß?

Hallo Fallenangel,

wo wohnt ihr denn?
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  #3  
Alt 15.08.2006, 12:08
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Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 4
Standard Re: Wohnung mit den Eltern zu groß?

Ist n kleines Dorf....
Nächstgrößere Stadt is Siegen wenn dir das was sagt.
Ist ne Wohnung Vermieter is quasi Verwandschaft von meiner Mama;wir bezahlen aber trotz allem die volle Miete
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  #4  
Alt 15.08.2006, 12:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Wohnung mit den Eltern zu groß?

Also, die angemessenen KDU in Siegen liegen bie 5 Euro pro m². ANgaben zu den Betriebs und Heizkoosten werden da nicht gemacht, so das davon ausgegangen werden kann, das diese voll übernommen werden.
Du schreibst ihr zahlt warm 400 Euro, psst also. Sehe hier keinen Grund,warum ihr ausziehen solltet.

Deine Frage zur Bedarfsgemeinschaft: seit dem 1.8.2006 zählen unter 25jährige mit zur BG der Eltern. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Liebe Grüße
Kätzchen35


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  #5  
Alt 15.08.2006, 12:27
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Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 4
Standard Re: Wohnung mit den Eltern zu groß?

Das wäre ja prima...
Naja ich steig da zwar immer noch nicht ganz durch aber ok,denke das wird sich noch finden.Wie läuft das eigentlich mit dem 400? job?wird das geld dann auch bei meinen eltern mit angerechnet oder nur bei mnir wenn wir als bedarfsgemeinschaft gelten??
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  #6  
Alt 15.08.2006, 21:09
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: Wohnung mit den Eltern zu groß?

Hallo Fallenangel,
der 400?-Job wird auf Dein ALG-II-Anteil angerechnet.
Hier besteht folgende Bestimmung:
Freibetrag in Höhe von 100? steht jedem zu.
überschreitender Betrag: davon steht jedem 20% zu (bis 800? Verdienst)
Fahrtkosten usw. sind allerdings bei einem Verdienst bis 400? im Freibetrag ENTHALTEN, diese können nicht gesondert berücksichtigt werden.

Gruß

Jones
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