Wohnung nach Trennung

  • Ich brauche dringend Hilfe.
    Mein Lebenspartner und Ich trennen uns nun nach 6 Jahren. Im Moment sind wir beide ALG 2 Empfänger und haben mit unseren beiden Kindern ( 3 Jahre und 8 Monate ) in einer 3 Raum Wohnung gewohnt.


    Nun wie gesagt trennen wir uns. Allerdings nicht im Streit und Haß sondern in Freundschaft.
    Nun hat das Amt gesagt, das meinem Partner eine Wohnung zusteht. Wir wohnen in Cottbus, da lautet es :
    50quadratmeter
    4,60 Euro der Qm kalt
    2,80 Euro der Qm warm
    also als Nebenkosten höchstens 140 Euro , macht insgesamt eine Miete von 370 Euro.


    Das Problem, es gibt in diesem Verhältniss in Cottbus keine Wohnungen. Weil auf eine Wohnung die Hartz 4 tauglich ist, mindestens 4 wenn nicht noch mehr ALG 2 Bezieher kommenDazu wird in unserer Stadt massig abgerissen und diese Leute haben folglich den Vortritt, weil sie ja raus müssen.


    Wir haben alle Vermieter ( außer Genossenschaft ) angerufen die Cottbus hat, und alle haben gemeint, das es schlecht ist. Mit viel Glück vielleicht bis Dezember wenn überhaupt.


    Die Arge meinte zu meinem Ex Partner sogar, sie hoffen, das er nicht Obdachlos (!!! ) wird.


    Kann uns die Arge denn "zwingen" so lange in einer Wohnung zu leben, obwohl wir getrennt sind? Ist doch der Kinder wegen eine Zumuntung, weil wir wenn wir die ganze Zeit beisammen sind uns ja nur Streiten und Schimpfen.
    Wenn wir uns nicht sehen klappt es.


    Er hat hier keine Familie außer seinem Vater der auch nur in einer 2 Raum Wohnung wohnt.


    Cottbus hat massig 3 Raum Wohnungen, die sind in der Komplett Miete größtenteils sogar wesentlich günstiger ( 330 Euro Warm allerdings dann mit 59 oder 62Qm ).


    Was sollen wir denn nun machen? Das er Obdachlos wird, würde ich nie zulassen, aber so auf einander zu Hocken, unter Zwang geht auch nicht gut und die Kinder, gerade die Große leidet wahnsinnig darunter.


    Ich bzw. wir wissen winfach nicht, was wir noch machen sollen. Alleine in unserem Wohnvirtel werden mehr als 400 Wohnungen ( in Blöcken verteilt ) abgerissen. Und in den anderen Vierteln sieht es zum Teil genauso aus.


    Kann man da irgend etwas machen?? Bitte, wir brauchen eure Hilfe und vor allem euren Rat.


    Was ich fast vergessen hätte, wir haben keine Ersparnisse und wirklich kein einzigstes Möbelstück doppelt ect. Und das Amt meinte, Erstausstattungsgeld erhält er nicht. Nur alles was wir an Möbeln haben, sind die alten meiner Eltern und das Kinderzimmer hat meine Mutter bezahlt.
    Selbst wenn er eine Wohnung bekommt, was schlecht aussieht in den nächsten Monaten hätte er gar nichts. Ich meinte schon er könne dann das Bett mitnehmen und ich schlafe erst einmal auf dem Boden. Aber ansonsten hat er wirklich nichts. Nicht einmal einen Stuhl.

  • Erstausstattung:


    Dieser Begriff ist bedarfsorientiert, nicht zeitorientiert zu werten. Bei einer Trennung steht dem Partner die Erstausstattung zu. Dies gilt auch, wenn ihr die Möbel aufteilen würdet und somit jedem von euch nur eine Teilausstattung zur Verfügung steht. Dazu gibts mehrer Entscheide, auch des BSG.


    Angemessene Wohnung:


    Die Wohnung ist angemessen, wenn sie die Kosten (Berechnung erfolgt auf Grundlage der 50m²) nicht übersteigt, egal, wie groß sie ist. Es kann und darf nicht vorgeschrieben werden, wieviel Räume die Wohnung haben darf. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei der Nebenkostenabrechnung lediglich die Kosten erstattet werden, die eine 50m² verursacht hätte. Den Restbetrag muss er selber tragen!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    ich danke für die Antwort.
    Bedeutet das, das wenn mein Ex Partner eine 3 Raum Wohnung findet, die 50 Qm nicht überschreiten ( und die gibt es in Cottbus wirklich!!! ) das Amt diese bewilligen muss? Beziehungsweise, das er dann trotzdem den Wohnzuschuss erhält?


    Die Absage wegen der erstausstattung wurde abgelehnt mit der Begründung, das er vor unserer 6 jährigen beziehung bereits alleine eine Wohnung hatte. Nur auch da waren nur die nötigsten und ältesten Möbel drin. Und jetzt wie gesagt haben wir auch keinen Überschuss.


    Können wir also Einspruch einlegen?
    Könnte vom Prinzip auch ich eine Erstaustattung auf bestimmte Dinge stellen? Würde diese mir eher bewilligt, weil ich nun mit den Kids alleine bin? Dann könnte ich die Möbel ja auf meinen Namen kaufen und ihm geben???


    Man, die drehen einem bei uns wirklich das Wort im Munde so schlimm um, das man überhaupt nicht mehr weiß, was man dazu noch sagen soll.


    Ich danke dir bereits im vorraus für eine Antwort.


    Achso, das Amt meinte zu uns, wegen dem Wohnraum, das es unzulässig ist, das er eine 3 Raum nimmt. Die meinten vom Prinzip zählt es so pro Kopf ein Zimmer. Selbst ich dürfte laut denen im Moment nicht umziehen, selbst wenn die Kleine irgendwann 1,5 Jahre alt ist, da wir nur 3 Personen sind, und eine 3 Raum damit als angemessen erscheint.
    Und so haben sie es bei meinem Ex Partner auch gemeint. Höchstens 1 bis 2 Zimmer, mehr darf er nicht, ansonsten bekommt er den Wohnzuschuss nicht gewilligt.
    Selbst, das die Kinder wesentlich Öfter zu ihm kommen als es die Regelung vom Jugendamt sagt, zählt bei denen nicht.


    MFG

  • Es ist unzulässig, zu bestimmen, wieviele Räume eine Wohnung haben darf. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Solang die Wohnung angemessen ist (max 50m² und die dazugehörende Höchstmieten) kann es nicht versagt werden. Die SB soll dir die Rechtsgrundlage nennen oder bewilligen!


    Auch beim Wohngeld wird nicht von Räumen gesprochen, sondern hier lediglich von der Miethöhe. Noch nicht einmal m²-Grenzen werden bei der Wohngeldgröße berücksichtigt. Die Miete darf jedoch nicht höher als 370 € bei einem Alleinstehenden sein.


    Bei der Erstausstattung habt ihr "freie" Gestaltungsmöglichkeit. Entweder behälst du den ganzen Hausrat, oder er, oder ihr teilt es euch auf. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Möbel hat, bekommt Erstausstattung, egal, ob er vor der gemeinsamen Wohnung bereits eine eigene hatte. Solang er nicht schon einmal Erstausstattung erhalten hat. Dies wäre zu prüfen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Zu Ihrem Hinweis:


    Die SB soll dir die Rechtsgrundlage nennen oder bewilligen!


    Was meinen sie damit, die Rechtsgrundlage zu nennen oder zu bewilligen?? Das verstehe ich irgendwie nicht.


    Zum Thema der Erstausstattung meinte mein Partner das sie ihm das sogar mit gesetzesgrundlage vorgelegt haben, das man diesen nur bekommt, wenn man aus der elterlichen Wohnung ect. auszieht. Also das wurde ihm wohl aus den gesetzlichen Bestimmungen Scwarz auf Weiß gezeigt. Und das ist das, wo wir nun nicht durchsehen.


    Genauso wegen der Zimmeranzahl. Uns wurde gesagt, das wir mit keinen Wohnungen aufkreuzen brauchen, wo die auch nur einen halben Qm größer sind oder auch nur 1 Euro mehr kosten bzw. alles was mehr als 2 Zimmer hat wird auf keinen Fall bewilligt. Selbst bei 2,5 Zimmern meinten die keine Chance für uns.


    Das sieht alles so aussichtslos aus. Wir finden einfach keine ALG 2 taugliche Wohnung und bekommen nur Absagen oder aber das er es im nächsten Monat versuchen soll, das die Wohnungen erst ab Dezember ect. frei sind.


    Also wir haben schon alles mögliche versucht, aber kein Durchkommen und kein Zuhören nur Absagen von seiten des Arbeitsamtes.

  • Naja: Sie soll dir sagen, in welchem Gesetz es steht, wieviel Räume die Wohnung für eine Person höchstens haben darf. Wenn sie dieses dir nicht nennen und zeigen kann (also den kompletten Text im Gesetzbuch, nicht auf irgendeinem Schmierblatt ;-) dann muss sie die Wohnung bewilligen.


    Zur Erstausstattung sind rechtsprechungen erfolgt:


    Abzugrenzen ist der Begriff der Erstaussttattung nach allgemeiner Meinung von sog. Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf (vgl. statt vieler Münder, a.a.O., Hessisches LSG, a.a.O.; Behrend, a.a.O.; Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: August 2006, § 23 RdNr. 20).


    Nach diesen Grundsätzen kommt ein Anspruch auf Erstausstattung insbesondere in Betracht, wenn ein Haushaltsgegenstand etwa nach erfolgter Trennung zwar noch im Haushalt des nunmehr getrennt lebenden Partners vorhanden ist (so ausdrücklich Münder, a.a.O.; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11.11.2005, S 11 AS 25/05 ER) und - wie im zu entscheidenden Fall - infolge der Trennung eine erstangemietete Wohnung ausgestattet werden muss (vgl. auch Behrend, a.a.O., RdNr. 79). Die Situation ist insoweit derjenigen bei Verlust der Einrichtung durch Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach Haft vergleichbar (vgl. zu diesen in der Gesetzesbegründung im Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch genannten Beispielen, BT-Drs. 15/1514, S. 60, auf die BT-Drs. 15/1749, S. 33 verweist). In der Konstellation der Trennung und Begründung eines (neuen) Haushalts kann die Wohnungseinrichtung nebst Haushaltsgegenständen dem Hilfebedürftigen ebenso nicht zur Verfügung stehen


    Also, wenn ihr eine Wohnung findet, die von den Kosten und der Größe angemessen ist, jedoch aus mehr als 2 Zimmer besteht, SCHRIFTLICH einreichen und einen schriftlichen Ablehnungsbescheid abwarten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D