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Wohnung unter 25

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  #1  
Alt 06.06.2008, 00:10
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Standard Wohnung unter 25

Hallo

ich habe ein Problem ich hoffe ich könnt mir helfen.

Ich bin noch bis zum 30 Juni als Auzubildener bei meinm chef angestellt. Da ich aber seit ca 1 3/4 JAhren Krankgeschrieben bin hat mich mein chef entlassen. Da ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde bekomme ich 270 euro Alg1.

Nun hat sich mine freundin von mir getrennt und ich muß aus unserer Wohnung ausziehen. Nun wollte ich mir eigentlich eine eigene Wohnung suchen und zusätzliche Alg 2 beantragen. Im Internet habe ich erfahren, dass ich wohl gar keine eigene Wohnung beziehen darf weil ich noch unter 25 bin.

Bei meiner Mutter kann ich nicht wohnen da es in ihrer wohnung keinen platz gibt. Sie verdient ca. 600 euro Netto im Monat und kann mich damit auch nicht unterstützen mein Vater lebt nicht mehr.

Ich weiß nicht ob das wichtig ist ab Oktober soll ich in eine ABM Maßnahme kommen.

Meine frage ist ob es irgendeine Chance gibt das ich mir eine Wohnung nehmen kann.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

DAnke
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  #2  
Alt 06.06.2008, 15:03
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Standard Wohnung unter 25

Hallo Ralf.

Fakt ist doch,das du ohnehin nicht mehr zuhause wohnst.Soweit ich das Gesetz für U25 kenne,gilt diese Regelung nur dann,wenn du bei deinen Eltern wohnst,und ohne triftigen Grund da raus willst.Wenn du alleine wohnst,unter 25 und arbeitslos wirst,kann dich das Amt nicht aus der Wohnung werfen und zurück zu Mama schicken.Ist jetzt halt meine Erfahrung.Ich werde Ende des Jahres erst 25,und ich hab ne eigene Wohnung.Hoff das hilft dir irgendwie.
Grüße SaM
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  #3  
Alt 06.06.2008, 19:47
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Ralf: Wie lange wohnst du schon nicht mehr bei der Mutter? Falls du am 17.02.2006 bereits nicht mehr bei der Mutter gewohnt hast, gilt die Regelung für dich sowieso nicht (§ 68 SGB 2). Außerdem verbietet die Regelung nur das Ausziehen bei den Eltern, schreibt aber nicht den Rückzug zu den Eltern vor.
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  #4  
Alt 06.06.2008, 21:28
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Standard Wohnung



Wie ist n das mit 23 Jahren? Von welchen Faktoren istn das abhängig, ob man mit 23 Hartz 4 bekommt?Also wenn man jetzt noch bei seinen Eltern wohnt, diese einen auch ernähren, aber man gerne ausziehen möchte-weil es einfach entspannender ist und man die Situation irgendwie verbessern möchte, wie ist das dann? Wenn man einen Ausbildungsplatz hat, kriegt man dann überhaupt Hartz 4 ? Oder mal angenommen man hat halt keinen Ausbildungsplatz ok dann würde man Hartz 4 bekommen, oder? Wovon ist das alles abhängig? Auch von der Wonsituation der Geschwister?

Lg.
Julia
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  #5  
Alt 11.06.2008, 16:28
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Heißt da im Klartext, dass die Regelung zwar nicht den Rückzug zu den Eltern vorschreibt aber die Leistungen gestrichen werden?
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  #6  
Alt 11.06.2008, 16:41
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Ich hatte 2007 eine eigene Wohnung weil ich gearbeitet habe. Jetzt bin ich seit Jan 08 arbeitslos und bekomme ALG1 bis Juni. Bin nachdem mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde wieder in meine Heimatstadt gezogen u. nur vorrübergehend bei meinen Eltern im Wohnzimmer untergekommen, bis ich wieder meine eigenen 4-Wände hatte. Mein Whng.hab ich jetzt seit 2 Monaten u. ARGE meint ich müsse wieder zu meinen Eltern zurückziehen. Bin 23 1/2 und müsste mit meinem kl.Bruder ein 10qm Zimmer teilen? Ich habe gerade erst Kaution u. Provision bezahlt und Telefonanschluss etc. u. bin jetzt ziemlich blank und alles umsonst? Ich hab ne 3-monatige Kündigungsfrist. Wer zahlt mir die Miete wenn ich nur noch für Juni ALG1 bekomme?
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