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#1
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Hallo!
Ich habe mich von meinem Lebnsgefährten getrennt und muss nun für mich und unseren Sohn Hartz 4 beantragen. Mein Problem ist nun, dass mein Sohn noch bis zum Sommer bei seinem Vater wohnen wird. Ich aber jeden Tag auf ihn aufpasse und er auch am Wochenende bei mir sein wird. Ab dem Sommer wird er dann ganz zu mir ziehen. Meine Frage ist nun, darf ich mir eine Wohnung nehmen die für mcih und meinen Sohn groß genug ist oder müsste ich dann im Sommer wieder umziehen? Vieleicht wenn ich für meinen Sohn den zweit Wohnsitz bei mir anmelde? Er ist ja eh die ganze Zeit bei mir, nur schlafen tut er in der Woche bei seinem Vater. Da ich abends lange zur Schule gehe, lässt sich die Schlafsituation leider nicht ändern. Schon mal vielen dank!! |
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#2
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Hallom,
du hast erst Anrecht auf eine Wohnung für 2 Personen wenn dein Sohn auch wirklich bei dir lebt! |
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