Zusammen ziehen mit Freundin (Hartz 4 Empfängerin)

  • Hallo Zusammen,


    ich brauche mal einen Tip! Meine Freundin und ich sind seit einiger Zeit zusammen. Allerdings lebt Sie mit Ihren noch 2 kleinen Kindern zur Untermiete und bekommt dort auch die Zuschüsse für Kaltmiete, Heizung und Strom (Nebenkosten). Ich selbst lebe zusammen mit meiner 15 jährigen Tochter in einer 3 Zimmer Wohnung.
    Jetzt möchten wir zusammen ziehen und probieren ob wir auch langfristig als "Patchwork" Familie zusammen passen :-)
    Da Ihre beiden Kinder noch jung sind und Sie aufgrunde dessen als Alleinerziehende Mutter nur Kindergeld und Hartz 4 bekommen hat
    begann Sie vor einigen Monaten eine Massnahme zur Wiedereingliederung in das Berufsleben beim Arbeitsamt. Sie möchte in den nächsten 12 Monaten wieder weg von dieser Unterstützung und Ihr eigenes Geld verdienen.
    Aufgrund unserer Entfernung zwischen den Wohnungen und unserer Kindewr die in der Schule sind oder kommen, wollen wir diesen Schritt wagen.
    Ich selbst bin aber kein Hartz 4 Empfänger sondern freiberuflich tätig. Was kanbn ich zusammen mit meiner Freundin tun, damit Sie weiterhin unterstützt wird ohne das das Amt von mir was will? Ich habe gehört das wenn wir zusammen eine Wohnung suchen es ein § gibt der sagt, alles was unter 12 Monaten in einer Wohnung lebt gilt nicht zwingend als Bedarfsgemeinschaft. Wie ist das und was kann ich tun?
    Da wir zusammen 3 Kinder haben reicht meine 3 Zimmer Wohnung nicht und wir denken daran in ein Haus zu ziehen. Allerdings kann ich die Miete selbst nicht komplett stemmen und wäre selbst auf die Hilfe der anteiligen Miete von Ihr / Amt angewiesen.


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!!

  • da in eurem Fall (3) Kinder mit in der Wohnung wohnen würden, wird man euch gleich als Bedarfsgemeinschaft einstufen. Und wie du schon ahnst, wirst du als Freiberufler wahrscheinlich ehedem nicht genug verdienen, damit Miete fürs Haus und den Lebensunterhalt für eine 5köpfige Familie ausreicht. Also könnt ihr gleich alle Fünfe Hartz4 beantragen. Aber schön zu lesen, das sich die künftigen Hartz4er gleich ein Haus vom Steuerzahler bezahlen lassen wollen. Ihr lebt scheinbar frei nach Wilhelm Busch:


    Zitat

    Bescheidenheit ist eine Zier, doch besser lebt man ohne ihr.

  • Willkommen im Club! :p


    Ich hatte ja mal Ähnliches in Erwägung gezogen, aber da man damit rechnen muss, dass man als Single Verpflichtungen aufs Auge gedrückt bekommt, die einer Ehe ähnlich sind und man trotzdem nur als Single besteuert wird und zudem die Einkünfte wie ein H4-Empfänger offenlegen muss, wenn die H4-Freundin weiterhin auf Staatskosten leben will, habe ich die Idee inzwischen in die Tonne gekloppt.


    Hier zum Nachlesen: http://www.sozialleistungen.in…-daraus-machen-18149.html


    Kurz gesagt: Im Grunde spricht nichts dagegen, dass ein Jobcenter euch als WG durchgehen lässt, aber du kannst fast sicher sein, dass du nach einem Jahr damit rechnen musst, dass ihr je nach Auffassung des Sachbearbeiters als BG eingestuft werdet. Um als WG existieren zu können, müsstet ihr so unter einem Dach leben, als ob jeder seine eigenen Wege geht (= Jeder kocht für sich selbst, jeder wäscht für sich selbst, jeder kauft für sich ein und hängt seinNamensschild dran etc.). In meinen Augen hätte dies aber nichts mehr mit einer WG wie bei Normalverdienern zu tun.


    Einzige Möglichkeit, bei der man halbwegs gefahrlos mit einer WG durchkommt: Meine ehemalige WG-Mitbewohnerin war noch nicht geschieden, somit konnte keine BG unterstellt werden. Zudem war dem Jobcenter bekannt, dass sie einen Freund hatte und nicht ich diese Person war.


    Und damit man nicht meint, dass es bei BGs auf das Geschlecht ankommt: Egal ob Mann/Mann oder Mann/Frau oder Frau/Frau in einer WG leben, wenn da einer Sozialleistungen bezieht, kann ich nur dazu raten, diese Person so schnell wie möglich aus der WG zu verbannen, da man sonst Gefahr läuft, als BG eingestuft zu werden.
    Natürlich bist du nicht dazu verpflichtet, dein Einkommen offen zu legen, aber das bedeutet unterm Strich trotzdem, dass Kosten an dir hängen bleiben, wenn dein Mitbewohner nicht mehr die Miete zahlen kann, weil seine Bezüge gestrichen wurden. Da man seine Freunde ja nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen will, kann das ganz schön teuer werden und man darf auch nicht erwarten, dass man "geliehenes" Geld jemals wieder zurück bekommen wird.

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    Kurz gesagt: Im Grunde spricht nichts dagegen, dass ein Jobcenter euch als WG durchgehen lässt, aber du kannst fast sicher sein, dass du nach einem Jahr damit rechnen musst, dass ihr je nach Auffassung des Sachbearbeiters als BG eingestuft werdet.


    Wie Lacki schon schrieb: Auf Grund der Kinder, auch wenn es keine gemeinsamen sind, werdet ihr gemäß § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II sofort als BG betrachtet.