Zusammen ziehen - was beachten?

  • Hallo Wölvchen!


    Manch HARTZ IV Bezieher zahlt dafür das er hier im Forum anderen weiter hilft, klar das man mit dem bischen Kohle dann nicht immer Online sein kann und somit nicht jeden Tag präsent ist!


    Ich stelle wieder einmal fest, je jünger, je ungeduldiger!


    Wieviel hast Du denn hier schon eingebracht?


    Da Du und Dein Verlobter zusammenziehen wollen, muss zunächst einmal der ALG II Bezieher bei der ARGE einen Antrag auf Umzug stellen, sofern Du nicht in die Wohnung des Verlobten ziehen willst.
    Darüber hinaus muss der Zugang in die Bedarfsgemeinschaft des Freundes gemeldet werden. Dieser wird dann nur noch 50% der Mietkosten bewilligt bekommen und das Bafög wird ebenfalls der Bedarfsgemsinschaft zugerechnet.


    Verlobter verweist auf eheähnliche Bedarfsgemeinschaft, also ist nichts mit einer WG die von der Problematik nätürlich einiges nehmen würde wenn einer von euch beiden in eine zukünftige Festanstellung gelangt und damit den Partner mitversorgen muss.


    Gruß

  • also ich habe folgendes problem, ich und mein freund wollen zusammen ziehen, das problem ist das ich 19 bin und mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder ( Mutter alleinerziehend) zusammen wohne, da sie ALG 2 beziehen tue ich das auch, mein freund wird ab september schülerbafög im höchstsatz erhalten, er ist auch unter 25!
    wie kann man das denn jetzt am besten machen, weil ich nicht glaube das das Amt mir erlauben wird aus der Bedrafsgemeinschaft meiner Mutter rauszukommen!


    bitte so schnell wie möglich um antwort!