zusammenziehen bei alg1 und alg2

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Februar 2011 selbstständig und beziehe noch einen Teil Hartz4, das sind so ca. 218 Euro/Monat, kann also meine Miete von 378€ bereits selbst decken.


    Mein Freund wird im Juli dieses Jahres nach Berlin ziehen und sich selbstständig machen, benötigt jedoch in der Startphase sein ALG1. Er ist auf Wohnungssuche und so wie es momentan aussieht, würde es mehr Sinn machen, wenn wir zusammenziehen, da wir beide ein Büroplatz brauchen und es natürlich auch finanziell besser ist.


    Könnten wir überhaupt zusammenziehen?Oder sagt das Amt dann, mein Freund müsste dann komplett die Miete übernehmen, da er ja mit seinem ALG1 besser dasteht?


    Wenn ich aber zu ihm ziehen würde, wäre ja mein Mietanteil deutlich geringer als jetzt und das Amt bräuchte mir noch weniger zahlen.


    Oder macht meine Denkweise jetzt null Sinn?


    Danke schonmal :-)


    PS: würden für uns dann diese Mietobergrenzen gelten (Glaube ca. 444€ bruttowarm)?

  • Insofern die künftige Wohnung angemessen ist (guckst Du hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html) sollte dem Nichts im Wege stehen. Du würdest die hälftige Miete bezahlt bekommen, aber mehr als 50m² wird man Dir nicht zugestehen.
    Die Umzugskosten werdet ihr aber selbst stemmen müssen!


    Wichtig ist es, die Zielwohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen zu lassen. Für die Dauer 1 Jahres lebst Du dann mit Deinem Freund in Haushaltsgemeinschaft. In wie weit Du nach diesem Jahr noch immer Hartz IV aufstockend erhältst, liegt nicht zuletzt am Einkommen Deines Freundes, denn dieses würde dann angerechnet werden.


    Gruß Gawain

  • Danke:-)


    Ja, das hatte ich mir schon gedacht, daß die Wohnung nicht angemessen wäre-sie kostet 384,- kalt, 513,- warm, hinzu kommen aber noch die Kosten für die Gasetagenheizung.(dann ca. 570,-)


    Mir gehts ja auch gar nicht darum, daß das Amt meinen Mietanteil übernimmt, den will ich schon selbst zahlen-aber mal ehrlich, man findet doch für 2 Leute in Berlin keine Wohnung für den vorgeschriebenen Mietpreis,schon gar nicht, wenn beide selbstständig sind und ein Zimmer als Büro genutzt wird (wird ja dann als Betriebsausgabe geltend gemacht), man also 2,5 bzw. 3 Zimmer braucht.


    Und habe ich das richtig verstanden, daß man im 1. Jahr des Zusammenwohnens nicht als BG betrachtet wird und das ALG1 meines Freundes nicht berechnete wird, bis dahin brauche ich ja hoff. eh kein H4 mehr;)


    Laut Jobcenter gelte ich auch gar nicht mehr als arbeitslos, sondern bin da schon als selbstständig geführt-aber, und nun muss ich nochmal blöd nachfragen, ist das letztendlich egal, solange ich nur einen Cent von denen bekomme, die mich eh nicht umziehen lassen?


    Naja, wahrscheinlich muss ich dann dochmal einen Bearbeiter ausfragen:-)


    Aber trotzdem danke für die Auskunft-Susi

  • Zitat

    Und habe ich das richtig verstanden, daß man im 1. Jahr des Zusammenwohnens nicht als BG betrachtet wird und das ALG1 meines Freundes nicht berechnete wird


    So ist es, aber dies geschieht nicht automatisch sondern es muss von Deiner Seite darauf hingewiesen werden (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II).
    In wie weit das Jobcenter eine größere Wohnung aufgrund des benötigten Büros akzeptiert vermag ich nicht zu sagen, aber fragen kostet nichts.


    Zitat

    solange ich nur einen Cent von denen bekomme, die mich eh nicht umziehen lassen?


    Den Umzug als solches kann Dir niemand verwehren, da er ober nicht zwingend notwendig ist, werden die Umzugskosten nicht übernommen und auch die Kosten der Unterkunft werden nur bis zur Höhe Deiner bisherigen Miete übernommen.
    Du sprichst von € 570 warm, wobei Dein Mietanteil geringer wäre, als die KdU welche das Jobcenter derzeit für Dich bezahlt. Von der Kostenübernahme her sehe ich deshalb keine Probleme.

  • Die Kosten des Büros würden rausgerechnet werden (also z. B. bei 60 qm und einem 10 qm Büro würden nur die Kosten für 50 qm als KdU berücksichtigt werden), weil das keine Kosten fürs Wohnen sind, sondern Kosten fürs Arbeiten, welche dann als gewerbliche Kosten in der Anlage EKS aufgeführt werden müssen.


    Turtle