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#1
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Hallo liebe Gemeinde,
meine Freundin und ich (zurzeit beide ALG2) wollen gerne zusammenziehen aber auch keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Eine Bekannte meinte, das man auch eine WG gründen könnte, so dass wir alle beide einen Mietvertrag hätten und wir diesen Vertrag einzeln bei der ARGE vorlegen könnten. Ist dies überhaupt möglich? Vielen Dank schon mal ;-) |
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#2
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Hallo,
natürlich ist es möglich eine WG zu gründen. In eurem Falle wäre dies aber Betrug, da ihr eine Lebensgemeinschaft bildet. Im Zweifel behält die Arge sich vor, eure Angaben in einem Hausbesuch zu prüfen. |
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