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#1
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hallo
ich habe mal ne frage ich möchte mit meinem freund zusammenziehen erhalte aber hartz IV jetzt würde mich mal interessieren ob ich das darf und ob dann mein freund da er selber sein geld verdient für mich und meine kinder aufkommen muss oder ob ich weiterhin mein geld bekomme oder zumindest einen teil der miete ich freue mich auf eine antwort
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#2
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Natürlich kannst du mit deinem Freund zusammenziehen.Wenn ihr eine eheähnliche Beziehung führt werdet ihr als BG gerechnet das heißt das Einkommen deines Freundes wird bei dir angerechnet und wenn das sehr hoch ist bekommst du keine Leistungen mehr und dein Freund muß mit seinem Geld für dich mit aufkommen.
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#3
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Mein freund hat privat insolvenz angemeldet und er hat unterhalt zu zahlen und wird das auch berücksichtigt?
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#4
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Nein, die Schulden und die sich daraus ergebenden Zahlungen werden beim ALG II nicht berücksichtigt.
D.h. es wird so getan als ob er keinen Unterhalt zahlen müsste. Gruß Klaus |
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