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Zuschüsse für zweiten Wohnsitz?

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  #1  
Alt 20.01.2008, 21:10
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Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 3
Standard Zuschüsse für zweiten Wohnsitz?

Hallo!

Kurz zur Geschichte:
Ich wohne in Thüringen und hab mir hier vor 7 Jahren ein bescheidenes Häuschen auf Credit gekauft, zu einer Zeit als ich als Maler einen sicheren Job und relativ gut verdient habe.
Durch eine Augenkrankheit bin ich allerdings für berufsuntauglich (höhenuntauglich) geschrieben wurden und musste zum Gärtner umschulen.
In Thüringen ist es aber extrem schwer eine Stelle als Gärtner zu bekommen, sodass ich mich in den alten Bundesländern jetzt verstärkt bewerbe.
Meine monatlichen Kosten des Hauses belaufen sich bei etwa 450 Euro (Rate plus Pflichtversicherungen).
Verkaufen geht nicht, da in der Gegend kein Interesse an Häusern besteht wegen der Arbeitsmarktsituation.
Da aber auch der Verdienst in den alten Bundesländern nicht gerade üppig ausfällt (ca. 1100 netto) bräuchte ich einen Zuschuss für einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort.
Wenn ich von den 1100 Euro die 450 abziehe bleiben grad mal 650 Euro am Wohnort des Arbeitsplatzes. Viel zu wenig wie jeder weiß.
Als Hartz 4 Empfänger würde ich von der ARGE für 1 halbes Jahr einen Zuschuss bekommen wenn ich richtig liege bis zu 250 Euro.
Gibt es darüber hinaus auch längerfristig Möglichkeiten Zuschüsse für einen benötigten zweiten Wohnsitz zur Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses zu bekommen?
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  #2  
Alt 21.01.2008, 01:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

"Verkaufen geht nicht, da in der Gegend kein Interesse an Häusern besteht wegen der Arbeitsmarktsituation."

Wie sieht es mit Vermietung aus?
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  #3  
Alt 21.01.2008, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 444
Standard

Hallo!

ich verstehe Dich richtig, wenn ich nannehme, daß vermieten nicht geht, weil Du oder deine Familie weiter in dem haus wohnen bleiben wollen?

Dafür gibts keine Zuschüsse! Allersdings kannst Du - aber eben immer erst im Nachhinein - in der Steuererklärung die dopeltte Hauhaltsführung , die ja berufglich bedingt ist und ev. Familienheimfahrten von der Steuer absetzen....

LG Laetitia
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