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#1
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Hallo Helfer,Als Harz 4 Empfänger habe ich im April 07-65.00€ dazuverdient.Im Mai 07 -117.00€ und im Juni 07 ebenfalls 117.00€. Die damalige Privatperson hat mich auf dem Arbeitsamt auch angemeldet als geringfügige Beschäftigung. Gestern kam ein Brief vom Amt und ich soll daher ingesamt 218.00€ zurück zahlen. Kann das sein?Ich bedanke mich im voraus. |
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#2
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Hallo,
ich geh mal davon aus, daß du solo bist trotz erwerbstätigkeit kann man hilfebedürftig sein nach sgb ii. das heißt, daß das was du im monat verdienst auch in dem selben monat als einkommen angerechnet wird das heißt weiter, daß du auch in dieser zeit bewilligungsbescheide bekommen haben müßtest, darin müssen auch unter 'zu berücksichtigten Einkommen' der lohn aufgeführt sein. wenn ja, widerspruch einlegen wenn nein....wirds knifflig denn du bist ja gezwungen aufgrund der mitwirkungspflicht jede veränderung deines lebensumfeldes der arge mitzuteilen. das heißt nicht, daß die privatperson dich anmeldet sondern du allein. hast du das gemacht, mußt du ebenfalls nichts zurückzahlen. hier wurde im mai 2007 vom neunten senat des hessischen bundessozialgerichtshof ein urteil gefällt darin heißt es : ein hilfebedürftiger muß darauf vertrauen können, daß die arge auch einen richtigen Bewilligungsbescheid erstellt, und darf auch die zuviel erhaltene leistung behalten. notfalls dort das aktenzeichen anfordern, falls du im internet nichts darüber finden solltest. ich gehe deshalb auch mal davon aus, daß das einkommen nicht mitangerechnet wurde wenn das nicht der grund ist, müssen sie dir jedoch das mitteilen womit dies begründet sein soll |
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#3
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Hallo,
Korrekur : neunter senat des hessischen Landessozialgerichts darmstadt vom 30.05.07 !!! das urteil mit begründung habe ich, ich weiß nur nicht mehr von welcher internetseite ich es habe. aber kannste ja dort anfordern, falls nötig |
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#4
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Hallo Andre K.,
wenn ich dich richtig verstanden habe hast du deinen Zuverdienst in diesen 3 Monaten gar nicht gemeldet sondern auf die Anmeldung als geringfügig Beschäftigter vertraut, die die Person gemacht haben soll, für die du gearbeitet hast. Stimmt das? Gruß Geändert von deci2001 (14.03.2008 um 20:37 Uhr) |
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#5
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Zitat:
Achso.ich bin verheitatet und habe 2 kinder,meine Frau ist in Arbeitsunfähigkeitsrente und wir leben vom mindestsatz. |
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#6
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Hallo,
daß dich die privatperson angemeldet hat, ist leider deine eigene schuld. du bist aufgrund der mitwirkungspflicht gezwungen das der arge mitzuteilen, nochmal DU was die privatperson gemacht oder auch nicht gemacht hat interessiert niemanden, du bist hartz-empfänger also ist es auch deine Pflicht !!!!! Allerdings sind die 8 Monate schon ein dickes ei, daß es der arge erst jetzt auffällt. ich habe dir oben geschrieben, was du machen sollst. darüber lese ich aber nichts, bei deiner antwort. wenn jemand dir helfen soll, dann las dir nicht die würm aus der nase ziehen, was ich dir geantwortet habe, dazu stehe ich, weil es der wahrheit entspricht. wenn aber irgendwas bewußt nicht uns mitgeteilt worden ist, bzw. meine fragen noch offen sind (siehe obiges schreiben) dann kann man dir auch nicht helfen. tut mir leid, es in diesem ton dir zu sagen, aber anders verstehst du es wahrscheinlich nicht bitte nehm das hier nicht auf die leichte schulter, es geht um dein geld, und darum gehts und so wie ich die sache seh, kannst du noch froh sein, daß du nicht noch eine sanktion eingebroxt bekommst. ich kann es nicht oft genug wiederholen, du hast die mitwirkungspflicht. und sehe das mal anders rum, du würdest arbeit in einer firma bekommen, denkst du wirklich die melden dich ab, sorry wie gutgläubig bist du ????? eine winzig kleine möglichkeit gibt es noch, und zwar daß es der arge 8 monate später auffällt, dazu müssen aber meine karakteure erfüllt sein |
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#7
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Zitat:
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#8
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Hallo,
wer redet hier von blauäugig und schwarzarbeit ? da du hier mein schreiben nicht ernst meinst, zumindest erahne ich es so, kann kein mensch der welt dir helfen. ich kann durchaus deine wut verstehen, aber leider mußt du dir schon selbst an die nase fassen. jeder hier hat seine probleme, damit begründest du aber noch lange nicht deine unschuld. sollten wir mitleid mit dir haben ? sorry wenn du deiner eigenen pflicht nicht nachkommst, die lebensänderung persönlich der arge mitzuteilen, hat die arge durchaus das recht das zuviel gezahlte geld / leistung zurückzufordern. denn die arge ging ja davon aus, daß alles wie gewohnt weiter lief, und daher der lohn, nach meiner ansicht ! - nicht angerechnet wurde. bei mir ist es zumindest so, daß ich selbst bei einem fortzahlungsantrag mein personalausweis vorzeigen muß, und ehrlich gesagt versteh ich das sogar noch da könnte ja jeder kommen, ich bin der xy-man. verstehst du es jetzt ? eine mitwirkungspflicht zu verletzen, ist eigentlich schon das gravierendste was du überhaupt machen konntest. ich versteh aber die 8 monate verzögerungszeit der arge nicht, mich wundert auch nichts mehr, was sich die arge zu erlauben scheint, ich weiß nicht wie die behörde nach 8 monaten darauf kommt, fakt ist aber, der grund muß dir mitgeteilt worden sein. und ? sollten wir den grund riechen können ?
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