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Anrechnung bei einmaligem (!!) Zuverdienst von ca. 500-600 Euro (Messejob)?

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  #1  
Alt 19.10.2009, 03:00
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Frage Anrechnung bei einmaligem (!!) Zuverdienst von ca. 500-600 Euro (Messejob)?

Hallo alle zusammen!

Ich hab da mal eine Frage bezüglich der Anrechnung von unregelmäßigem Einkommen auf ALG II und es wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.

Ich beziehe seit diesem Monat ALG II und langfristig bin auf der Suche nach einem Vollzeitjob. Kurz- und Mittelfristig schaue ich natürlich auch nach 400-Euro oder Kurzzeitjobs um ein wenig aufstocken zu können und Kontakte zu knüpfen, die mir zu Jobs verhelfen könnten. Nun hätte ich die Möglichkeit im November für ein paar Tage auf einer Messe zu arbeiten und dementsprechend in wenigen Tagen einige hundert Euro zu verdienen. Würde mir das Geld so angerechnet, dass ich lediglich 160 Euro (anrechnungsfrei) davon behalten könnte, oder dürfte ich das Geld komplett behalten, da ich ja davor und danach kein Einkommen mehr habe und der Verdienst auch als einmaliger Zufluss gewertet werden könnte?

Wie müsste ich dieses beantragen? In dem Formular ist meines Wissens die Option "einmaliger Verdienst" nicht vorgesehen (vielmehr: "regelmäßige Einkünfte")

Es handelt sich in meinem Fall aber ja nicht um monatliche regelmäßige Einkünfte. Ich besitze keinerlei Vermögen und spiele hier darauf an, dass man ja über 750 Euro Vermögen/Bargeld (abgesehen von den zusätzlichen Freibeträge) verfügen darf ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt. Wisst Ihr wie dieser einmalige Zuverdienst/Zufluss von der ARGE bewertet werden würde?

Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge!
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  #2  
Alt 19.10.2009, 17:13
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Du hast den monatlichen Freibetrag von 100 Euro und für den Rest dann 20%.Alles andere wird dir als Einkommen im Monat angerechnet.Wenn es nur einmalig ist dann müßtest du dies der ARGE mitteilen.Der Vermögensfreibetrag wird nur dann gerechnet wenn du vor der Antragstellung Geld besitzt.
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  #3  
Alt 20.10.2009, 01:21
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@Kitty121: Danke für die Antwort! Ich verstehe Deine Antwort so, daß es also während des ALGII-Bezugs nicht möglich ist Vermögen anzusparen wenn vorher keines vorhanden war. Während des Bezugs neu eingeganges Vermögen und zuvor (bei Antragstellung) bereits angezeigtes Vermögen sind also zu trennen (?).
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  #4  
Alt 20.10.2009, 17:56
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Du beziehst ja mit ALG2 Sozialleistungen.Von daher kann es also nicht sein das du während des Bezuges Vermögen anhäufst.
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  #5  
Alt 20.10.2009, 19:18
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wenn du es auf der messe als entlohnung bekommst, ist es auch als einkommen zu zählen und nicht als vermögen..so ist es nun leider..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #6  
Alt 25.12.2009, 00:22
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Du beziehst ja mit ALG2 Sozialleistungen.Von daher kann es also nicht sein das du während des Bezuges Vermögen anhäufst.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf, oder wie? Von Anhäufen im großkotzigen Sinn kann man sicherlich nicht reden, aber ich komm' doch ohne Not mit deutlich weniger als dem H4-Satz aus. Ist das Ansparen da etwas verboten, auch wenn unterhalb der altersgemäßen Schonvermögensgrenze bleibt?

Was die ursprüngliche Frage angeht: Erwerbseinkommen, ob regelmäßig oder unregelmäßig hat ja nichts mit Vermögen zu tun. Erst nach dem Nichtausgeben kann's sich in Vermögen verwandeln. Und vorher muß es natürlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Prozentfreistellungen angerechnet werden. Ob du's dann ausgibst oder ansparst ist deine Sache.
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  #7  
Alt 25.12.2009, 10:31
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Niemand verbietet dir, "Vermögen" zu schaffen. Wenn du von deinem H IV und einem Zuverdienst dazu in der Lage bist, schön. Wie das geht, frage auch ich mich, aber das steht ja nicht zur Debatte. Falls jemandem bei der Arge auffällt, dass du mehr Vermögen hast bei nächster Antragstellung, als bei der ersten Abgabe, werden die lediglich nachfragen können, wie das geht und ggf. prüfen, was du wofür ausgegeben hast, also beispielsweise auch, ob du neben der Ansparung überhaupt noch Geld übrig hattest für Lebensmittel. Aber ehrlich: Gib mir doch mal den Tipp, wie du von H IV so leben kannst, dass du noch "sparst". Hast du keine Versicherungen, die bezahlt werden müssen? Die Kosten unserer Versicherungen hier machen einen erheblichen Teil des H IV aus und sind nicht unnötig. Also wie gesagt: Wir alle (denke ich), die knappsen müssen, um zurecht zukommen, freuen uns auf diesen Hinweis.
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  #8  
Alt 19.02.2010, 05:13
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Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Ihr hattet Recht - es ist alles komplett angerechnet worden. Leider gehöre ich auch nicht zu denen, die vom ALG II etwas sparen können obwohl ich es eisern versuche. Im Gegenteil - hatte ich am Anfang noch ein Polster von 500 Euro, was ich bei der Antragstellung auch angeben habe, ist das inzwischen auch abgeschmolzen...
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