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Arbeitszeiten bei Nebenjob

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  #1  
Alt 28.11.2009, 12:15
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Böse Arbeitszeiten bei Nebenjob

Ich habe einen Nebenjob 400,-- € angeboten bekommen. bei 30 Stunden Arbeitszeit wöchentlich. Gelte ich dann noch als vermittelbar bei dem Arbeitsamt? Oder muss ich dazu auch noch diese Weiterbildungkurse antreten?

Geändert von Meer.wasser (28.11.2009 um 12:16 Uhr) Grund: Ich möchte arbeiten und nicht irgendwelche Stunden Pflicht absitzen bei Vorträgen. Ab wann falle ich als Arbeitssuchender bei
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  #2  
Alt 28.11.2009, 14:37
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Du wirst trotzdem Maßnahmen die die ARGE dir anbietet annehmen müssen denn es ist ja nur ein nebenjob und keine versicherungspflichtige Arbeit.Leistungen bekommst du ja weiterhin und da gehören auch die Verpflichtungen dazu.
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  #3  
Alt 28.11.2009, 16:10
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meiner meinung nach ist ein job mit 30 std. wöchentlich ein teilzeitjob, der versicherungspflichtig ist und für den man sogar noch einstiegsgeld beantragen kann (vor arbeitsaufnahme)..
rechne dir doch mal aus, bei 30 std. (120 im monat) wöchentlich und am ende "nur" 400 euros, du hättest ja nen weit unterbezahlten job..nee.. da ist was nit richtig..
nach den worten meines sb ist ein job ab 15 std. zu versichern und auf lohnsteuerkarte abzurechnen..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...

Geändert von BineNRW (28.11.2009 um 16:26 Uhr)
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  #4  
Alt 30.11.2009, 19:05
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Vielen Dank.
Ab wann gilt man für das Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar? Auch bei einem Teilzeitjob? Ich arbeite als Taxifahrerin mit 56 Jahren, komme ich gesundheitlich an meine Grenzen, da ich in Vollzeit meist 15 Stunden Tag habe. z.Zt. krank völliger burn out. Jetzt suche ich mir einen geruhsameren Taxijob, ich war vorher Bürokauffrau und wurde arbeitslos. Taxifahren ist schon Ok, aber das lange warten so ermüdend. Reichen 30 Stunden oder muss ich dann noch zusätzlich Weiterbildungsmassnahmen annehmen?
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  #5  
Alt 30.11.2009, 20:33
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Ab einer Arbeitszeit von 15 Wochenstunden bist Du nicht mehr arbeitslos. Von 400 Euro wirst Du jedoch nicht leben können und somit aufstocken müssen, auch KV nicht zu vergessen, denn bei dem 400-Euro-Job bist Du nicht automatisch krankenversichert. Du fällst also nicht aus der ARGE raus und mußt weiterhin alles tun, um Deine Bedürftigkeit zu beenden, also Maßnahmen oder einen besser bezahlten Job annehmen.
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  #6  
Alt 23.12.2009, 20:38
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Beiträge: 9
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Man muß zwischen AlgI und AlgII unterscheiden!

AlgI: nicht mehr als 15 Std./Woche arbeiten und nicht mehr als 165 €/Monat Zuverdienst möglich. Bei mehr als 15 Std./Woche bist du nicht mehr arbeitslos! Bei Mehrverdienst als 165 €/Monat wird nach Abzug von Steuern/SV dir das zusätzliche Geld von AlgI abgezogen.

Bei AlgII: hier kannst du so lange arbeiten wie du willst. Wenn du mehr als 1.200 €/Monat verdienst, fällst du aus AlgII raus. Wenn du Kinder hast, ist die Grenze bei 1.500 €/Monat. Bis 1.200€ /1.500 € kannst du vom Zusatzverdienst 100 € behalten und noch vom Rest zwischen 20 ...30%.

Zu deinen Fall: Wenn du AlgI beziehst und den Job nimmst, bist du nicht mehr AlgI-arbeitslos. Oder du machst ihn und da der Job zu gering fürs Leben ist, meldest du dich für AlgII an! Aber alles eine Rechenfrage. Wenn du vermögend bist, lohnt sich AlgII auch wieder nicht.

Geändert von trailor85 (23.12.2009 um 20:43 Uhr)
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  #7  
Alt 28.01.2010, 02:10
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Beiträge: 4
Standard Würd' nicht dafür arbeiten

Also, für 400 Euro würd ich nicht 30 Stunden in der Woche arbeiten. Bei 30 Stunden fängt bereits der Vollzeitjob an.
Für 3,33 Euro/Stunde - die absolute Ausbeutung. Suche lieber was anderes. Lieber Putzen, da verdient man wesentlich besser 8 - 12 Euro in der Stunde, würde ich mal sagen.
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