Ehrenamt, Aufwandsentschädigung bis zu 175,-

  • Hallo,


    neben meinen Hartz 4 Bezügen, bekomme ich noch eine Ehrenamts-Aufwandsentschädigung von Monatlich 175,- bei 12 Std/Woche.
    Muß ich diese 175,- für das Ehrenamt beim Wiederbewilligungsantrag angeben?
    Freue mich auf Eure Antworten.


    Gruß


    ltyrosin

  • Ja muss angeben werden.


    was stimmt jetzt????


    Der § 1 regelt, dass Aufwandentschädigungen bis zu 154 Euro im Monat anrechnungsfrei sind. Der § 2 regelt, dass die Ausübung einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden ehrenamtlichen Betätigung unverzüglich anzuzeigen ist. Darüber hinaus darf eine ehrenamtlichen Betätigung den Arbeitslosen nicht bei seinen Eigenbemühungen behindern oder daran, einer Meldeaufforderung unverzüglich nachzukommen. Daraus und aus SGB 1 § 60 Abs 1 Nr. 2 folgt, dass man eine ehrenamtliche Tätigkeit erst dann angeben muss, wenn sie:
    a)15 Std./Woche oder länger dauert und/oder
    b) man dafür mehr als 154 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat erhält.*Der genaue Freibetrag ist jedoch noch strittig. Im Zweifelsfall fragen Sie ihren zuständigen Sachbearbeiter.



    1. steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für öffentliche Dienste im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes,
    2. steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….) bzw. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG,
    3. Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr),


    zu
    1. diese Aufwandsentschädigung ist generell anrechenfrei und muss nicht angegeben werden,
    2. diese steuerbefreiten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu einem Betrag von derzeit 175,50€ anrechenfrei, darüber jedoch nicht, weshalb sie angegeben werden müssen,
    3. diese Aufwandsentschädigung ist generell anrechenfrei und muss nicht angegeben werden,*

  • @ lythrosin - angeben, denn was Du angegeben hast, kann Dir hinterher auch nicht vorgeworfen werden, sollte ein Versäumnis vorliegen.


    Was dann die Anrechnung betrifft, da kannst Du ja aufgrund der Dir bekannten Rechtslage in dem Moment wo der Leistungsbescheid da nicht nach Deinem Empfinden korrekt ist in Widerspruch gehen ! Und in der Folge zur Not auch eine Klage vor dem Sozialgericht erwirken!


    Gibst Du aber etwas nicht an im Glauben das Du im Recht bist, dann schützt Dich bekanntlich die Unwissenheit nicht vor einer Strafe, sollte sich herausstellen das Du irrst !

  • Es ist mehr als 154 EUR also muss man es angeben. Ob man es behalten darf oder nicht steht auf einen anderen Blatt. Was ist da jetzt so schlimm das anzugeben, kannst es doch behalten.
    Wenn es dann auf Dein Konto überwiesen wird und dort nicht steht Geld für Ehrenamts-Aufwandsentschädigung, schlagen doch gleich bei einigen Schildkröten die Alarmglocken.

  • was stimmt jetzt????


    Der § 1 regelt, dass Aufwandentschädigungen bis zu 154 Euro im Monat anrechnungsfrei sind. Der § 2 regelt, dass die Ausübung einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden ehrenamtlichen Betätigung unverzüglich anzuzeigen ist. Darüber hinaus darf eine ehrenamtlichen Betätigung den Arbeitslosen nicht bei seinen Eigenbemühungen behindern oder daran, einer Meldeaufforderung unverzüglich nachzukommen. Daraus und aus SGB 1 § 60 Abs 1 Nr. 2 folgt, dass man eine ehrenamtliche Tätigkeit erst dann angeben muss, wenn sie:
    a)15 Std./Woche oder länger dauert und/oder
    b) man dafür mehr als 154 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat erhält.*Der genaue Freibetrag ist jedoch noch strittig. Im Zweifelsfall fragen Sie ihren zuständigen Sachbearbeiter.


    .....


    Hallo,
    so wie Horst GRUNERT es bereits sagte, solltest Du es mitteilen.


    In deinem Text (siehe oben) vermischt Du leider die ANZEIGEPFLICHT und die ANRECHENBARKEIT.


    Die Prüfung und Feststellung der Anrechenbarkeit bzw. Nichtanrechenbarkeit ist nicht Aufgabe des Leistungsempfängers; sondern allein Aufgabe der Behörde.


    dms

  • Wieso falsch


    Daraus und aus SGB 1 § 60 Abs 1 Nr. 2 folgt, dass man eine ehrenamtliche Tätigkeit erst dann angeben muss, wenn sie:
    b) man dafür mehr als 154 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat erhält.

  • @ Lacki -

    Zitat

    probiere es doch mal mit richtiger arbeit und nicht mit einem derartigen gemischtwarenladen


    ....kennste das noch ? Sind Deine Worte Jung - grade mal 2 Jahre alt - das Problem: Was ist denn für Dich richtige Arbeit ???


    Soll ich raten ? 400€ Job , Aufstocker oder was ???


    Ich glaube da sind wir wieder beim Grundsätzlichen. Wenn dann auch weg mit dem Betrug den Menschen nur 160 von den 400 zu belassen. Wenn die Verantwortlichen bei Staat tricksen dürfen, dann dürfen es die Betroffen doch wohl auch!


    Lacki - Deine Sprüche in Richtung derer die Leistungen beziehen gehen immer dahin das sie nicht arbeiten wollen! Was machst Du eigentlich beruflich, das Du immer davon ausgehts das jeder für Dich in Deutschland den Neger machen muss ! Sklavenarbeit sollte eigentlich kein Thema mehr sein und wenn das so ist, dann sollte auch die Entlohnung stimmen! Da aber hören wir von Dir kein Wort drüber, immer nur das die Arbeitslosen faule Schweine sind, noch größere faule Schweine sind aber die AG die allem und jedem erzählen wie toll sie als Chef doch sind, rum protzen was sie alles haben und im Grunde mit eigener Hände Arbeit nichts schaffen. Sich hinstellen und andere anfeuern das kann jeder Arsch dazu musste dem nur ne Peitsche in die Hand geben und das Ziel benennen wohin er damit schlagen soll!


    Gib doch mal ein Beispiel wie man eine Torte noch aufteilen kann, außer das man 2 Hälften draus macht ! So wie Du vieles darstellst sehe ich in Dir so einen kleine Arier der meint er könne führen und den anderen erzählen das sie ne Kategorie unter ihm sind !


    Wenn Du hier schreibst das nicht mehr wie das nötigste getan wird um abzufassen, dann erklär mir doch bitte mal was der Railly von GM (General Motors) grade wieder mit Opel in NRW versucht, beim letzten mal waren es 3,2 Milliarden die er haben wollte, jetzt vor den Neuwahlen in NRW steht plötzlich Bochum auf der Abschussliste - ist das kein Abgreifen !?


    Du bist ein Korintenkacker im Kleinen kack Dich doch mal aus wenn es um solche fetten Rosinen geht, nur da kommt von Dir nichts, da ist es grade so als sei das das normalste in der Welt.


    Wie viele Mitarbeiter sind denn "just in time" wieder bei "Schlecker, Ihr platz, Audi, BMW, VW und im öffentlichen Dienst in der Situation wieder verarscht zu werden und wenn dann, legal und vernünftig jemand statt für 400 € Brutto und 160 € Netto nur für 100 € werken geht dann regst Du Dich auf !? Für mich bist Du nicht mehr ganz frisch in der Tüte! :D :D :D



    Dein Problem wird wohl eher sein das Du bei 4 x 100 € auf den JC dann 3 Leute weniger hast die man doof anbluffen kann !

  • ja, gruni, aber dass es vor inkrafttreten der hartz4-gesetze keine 100 €.jobs gab weiste schon. und dass die ehrenamtlichen praktisch über nacht nach dem heraufsetzen der anrechnungsfreien pauschale von 175 € genau diese summe vereinnahmen, weiste auch. und du bist tatsächlich der meinung, dass die hartz4er neben den vollen hartz4-satz auch noch 400 € kpmplett einbehalten sollten? dann hätten wir aber nur noch 400 €-jobs.

  • Hallo an Alle,


    habe beim letzten Weiterbewilligungsantrag ( 01.04 - 30.09.12 ) die Aufwandsentschädigung nicht angegeben (schriftlich).
    Jedoch mündlich danach meiner Betreuerin mitgeteilt. Jetzt hat sich die Leistungsabteilung gemeldet und möchte die Arbeitsbescheinigung und den Nachweis über die Vergütung.
    Kann ich nachträglich noch Änderungen im Weiterbewilligungsantrag vornehmen (Angabe des Ehrenamts),
    obwohl dieser schon bewilligt wurde?


    Gruß


    ltyrosin

  • wenn es nicht mehr als diese 175 € sind, dann ist es nur eine formsache. deutsche ordnung und bürokratie halt eben. reiche die erforderlichen papiere nach und der fall ist erledigt.


    danke für die Antwort. Hab nur Angst, daß die mir ne Sperre oder ne Leistungskürzung reindrücken, wegen Nichtangabe im Weiterbewilligungsantrag.

  • @ lacki -

    Zitat

    dann hätten wir aber nur noch 400 €-jobs.


    zunächst einmal gibt es auch jetzt keine 100€ Jobs dies ist lediglich ein Freibetrag den man grundsätzlich erhält , wenn sich um jedwede Arbeitsmöglichkeit bemüht. Es ist nicht der Fehler derer die clever genug sind einen Stundensatz von 7,50 €; 10€ oder mehr auszuhandeln und dann nur so viele Stunden arbeiten wie eben nötig sind um nicht 70% des darüber liegenden Verdienstes abgezogen zu bekommen. Der Staat regelt so viel dann hätte er auch schreiben können das diese 100 € nur gelten wenn dies mit einer Anzahl X an Stunden verbunden ist, nur geht das nicht weil dann die Absicht Einfluss auf das Lohnniveau zu nehmen offensichtlich würde.

    Wo führen uns denn die gegenwärtigen Praktiken hin. Auf jedem JC kriegst man gesagt "Sie müssen jede Ihnen angebotenen Tätigkeit annehmen" dann kommen aber nur 400 € Jobs über die Ladentheke und / oder "gehen Sie mal zu dieser Zeitarbeitsfirma" - wo man im Nachsatz eigentlich auch gleich schreiben könnte "das Unternehmen wurde von einem ehemaligen Kollegen / gegründet" Wenn dann die Betroffenen auch noch eine Behinderung haben, wird eine erfolgreiche Vermittlung Seiten füllend in der Tagespresse erwähnt, und sowas nennt sich dann Reformen. Keiner hält sich an das was Peter Hartz und Gerhard Schröder einst der Öffentlichkeit hierzu als Neuerung präsentierten, da wird nur gewurschtelt und getrickst damit blos da keine Abstriche gemacht werden müssen wo sie am dringendsten wären nämlich bei der BA in Nürnberg. Wie hatte einst der Niebel von der FDP gesagt und der muss es wissen, war ja mal Chef in dem Laden. "die BA gehört abgeschafft!"


    Du schimpfst leider auf die falschen Leute wenn Du denen die trotz stetig höherer Hürden die Creativität besitzen ein weiteres Schlupfloch zu finden vorwirfst sie wollen sich am Staat bedienen. das machen andere und teilweise sehr unverfroren und dann sind das keine 3-stelligen sondern 10 bis 12 -stellige Beträge !

  • Hallo Horst GRUNERT,


    Nur ne kleine Info zu einem Teil deines Beitrages.

    @ l....Wie hatte einst der Niebel von der FDP gesagt und der muss es wissen, war ja mal Chef in dem Laden. "die BA gehört abgeschafft!"
    ....!


    In seinen Träumen vielleicht ???


    http://www.welt.de/print-wams/article130211/Niebel_nutzte_Job_beim_Arbeitsamt_fuer_Wahlkampf.html


    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41352811.html


    Aber teilweise hat er bisher wohl Erfolg; jede Kommune macht ihre eigenen Stiefel bei der Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft -was teilweise auch sinnvoll und nachvollziehbar ist-.