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#1
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beim Zuverdienst mtl. komme ich nicht ganz klar, wenn ich bei SGB II mtl. 100 Euro zuverdienen darf. Habe in den Sommermonaten bei Flohmarktverkäufen ca. mtl 40-100 Euro verkauft. Diese sind doch anrechnungsfrei, oder muß ich für jeden 20 Euroschein einen Beleg nachweisen, bzw. aufschreiben was ich verkauft und dafür erhalten habe?
Das gilt doch für jede Person die SGB II erhält mtl. Wenn ich also mit 3 Personen SGB II erhalte, die über 18 Jahre alt sind, kann man doch 3x 100 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen, oder? Wäre für eine Beantwortung sehr dankbar! |
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#2
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die anrechnung bezieht sich auf die person, also kannst du nicht alles zusammen nehmen..
jedoch bin ich der meinung das man flohmarktverkäufe nicht unbedingt angeben muß, es sind ja dinge aus dem täglichen, naja fast täglichen bedarf, die man veräußert..
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#3
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Zitat:
Ob täglicher Bedarf oder sonstwas spielt sowieso gar keine Rolle. Auch wenn man Gegenstände des tagtäglichsten Bedarfes wie Brot, Gemüse und Obst verkauft gelten natürlich die gleichen Anrechnungsbedingungen wie beim Verkauf von Satellitenbauteilen. Entscheidend ist vielmehr, ob man verkauft, was man sowieso schon hatte oder, ob man das wirtschaftlich betreibt, also ankauft und verkauft. Wenn man Dinge des eigenen Haushaltes verkauft handelt es sich gar nicht um Einkommen, sondern lediglich um legitime Vermögensumwandlung. |
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