Fragen zu Minijobs

  • Guten Abend :-)


    Wir bräuchten mal einige Infos zum Thema „Minijob“...


    Es geht um folgendes:
    Mein Lebensgefährte hat seit Jahren eine chronische Nervenkrankheit und ist deshalb seit Jahren Hartz4-Empfänger.
    Da er nun komplett austherapiert ist und mit diesen immer wieder kehrenden Schmerzen allerhöchstens einen kleinen Minijob machen kann (aber beim besten Willen keine Vollzeitstelle) und das Jobcenter uns spätestens nächstes Jahr als „Bedarfsgemeinschaft“ einstufen wird, suchen wir nun nach einer Lösung für unsere Situation...


    Folgende Fragen haben wir zum Thema „Minijob“:


    1.) Wenn er sich zb nächstes Jahr vom Jobcenter abmeldet und nur einen Minojob machen möchte (zB ein kleiner Job für ein paar Stunden, bei dem er zb 200€ verdient).
    Wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Ist er dann trotzdem versichert?


    2.) Wenn er zb nur 200€ verdient, hat er dann Anspruch auf Wohngeld? (Er wohnt in meiner Wohnung mit mir zusammen)


    Wichtig ist, dass er spätestens nächstes Jahr weg von dem Jobcenter ist, weil er dann nämlich vom Jobcenter wie es aussieht garnichts mehr bekommt!


    So würde er dann zumindest 200€ und vielleicht Wohngeld bekommen...


    Es wäre toll, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!


    Viele liebe Grüße,
    Christian :-)

  • Zu 1.)
    Wieviel kostet es sich selbst zu versichern?


    Ab welchem Verdienst ist man automatisch mit versichert?


    Was würdet ihr uns raten?


    Zu 2.)
    Ich verdiene 1500€ netto!
    Aber ich habe damit doch nichts zu tun, wenn er Wohngeld beantragt oder?

  • 1. Keine Ahnung, das musst du deine Krankenkasse fragen. Ich denke, so um 180 Euro im Monat.


    2. Auch beim Wohngeld gilt im Prinzip nichts anderes als bei ALG2. Wenn man als Paar in einem Haushalt zusammenlebt, dann wird auch alles gemeinsam betrachtet:
    http://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder.html


    Das ist logisch, denn das Grundgesetz schützt die Ehe, was bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Verheiratete. Was der Fall wäre, wenn ihr bei Sozialleistungen getrennt berechnet würdet.


    Ratschlag? Heiraten. Dann wäre er beitragsfrei krankenversichert und du (jetzt scheint ja plötzlich die Freundin unter dem Account zu schreiben) könntest in eine günstigere Steuerklasse wechseln.