Hartz IV, freiberufliche Tätigkeit, Anrechenbarkeit von Kosten

  • Bei einer freiberuflichen Tätigkeit können einmalige, höhere Ausgaben als Kosten angerechnet werden, müssen aber beim Fallmanager/Berater vorher beantragt werden. Ist es z.B. möglich, die Anschaffungskosten für einen Pkw anrechnen zu lassen? Und wie wird das gehandhabt? Wird der Kaufpreis komplett auf den Bewilligungszeitraum (6 Monate) umgelegt, oder kann man einen Kaufpreis auch auf mehr als 6 Monate "verteilen"? Wie verhält es sich mit einer Kreditrate?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
    J.H.Otto

  • Theoretisch ja. Es kommen aber gleich mal einige Plausibilitätsprüfungen. Z.B.


    1. die Notwendigkeit der Anschaffung eines solchen Fahrzeuges. Das fällt i.d.R. schon mal nagativ aus. Denn wenn eine Tätigkeit nicht aus dem ALG II hilft, sind die Einnahmen wohl nicht so groß, das wiederum aber bedeutet, daß der geschäftliche Einsatz kaum ins Gewicht fällt.


    2. Wenn positiv beschieden wird, ja dann kommen die Zahlungen in Betracht. Bei einer Finanzierung die gezahlten Beträge. Da es kein Barkredit ist, sondern eine Finanzierung, zieht sich die Zahlung einschl. Zinsen über die Laufzeit hin. Das wäre die Ausgabe. Kann also durchaus 48 oder 60 Monate sein. Da sind die Kreditunterlagen dem JC vorzulegen. Bankauszüge zum Nachweis des Zahlungsausgange ebenfalls.


    Ach ja, Verluste im Halbjahreszeitraum werden nicht fortgeschrieben. Treten welche auf, A- Card. Weniger als Null wird anders als beim Finanzamt, beim JC nicht breücksichtigt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: