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#1
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Hallo an alle,
möchte bei Ebay für EUR 100,- etwas verkaufen. Dies würde also genau den monatlichen Freibetrag entsprechen. Bekomme ich mit Sicherheit keine Schwierigkeiten (Kürzung) vom Amt ? Bin für jede Antwort oder Tipp dankbar. Gruß Sascha |
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#2
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du kannst von deinem geld kaufen was du möchtest... ob du für 100 euro was im internet kaufst oder für 100 euro eine flasche whisky... alles deine sache
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#3
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Hallo,
VERKAUFEN, nicht Einkaufen. Es kommt darauf an was man für den Erweb des Artikels gezahlt hat. Sollte es eine Wertsteigerung sein, muss man den Differenz-Betrag als Gewinn ansehen.Wenn man es aber schon Längere zeit Besitzt und nun Unter dem Anschaffungspreis Verkauft ist es kein Gewinn. Gruß Tommy |
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#4
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welchen vorteil hat man denn den man angeben muss wenn ich etwas verkaufe?
meinetwegen ich verkaufe ein radio für 100 euro mein radio ist dann weg aber ich habe den gegenwert von 100 euro in der hand... ich bin nicht reicher nicht ärmer... habe ich da ein verdienst im sinne von einkommen? quatsch sowas gehört zum täglichen leben wie brötchenkaufen und das interessiert die behörde erst, wenn ein gewerbeähnliches gebahren (auf dauer und auf erzielung von profit ausgerichtet) gezeigt wird... |
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#5
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@uiffi
Ich kann mich an einen Beitrag hier im Forum erinnern, bei dem jemand mitteilte, dass ihm die Arge ebay-Verkauserlöse als Einkommen angerechnet hatte, die aus seinen Kontoauszügen ersichtlich waren. Wie das weitergegangen ist, weiß ich nicht. |
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#6
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Ich habe einen Bekannten, dem wurde das Geld von verkauften Artikel als Einkommen angerechnet.
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#7
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Wenn die Artikel die du da anbietest aus deinem Besitz stammen sprich irgendwann von dir gekauft worden sind dann ist das kein Einkommen denn du hast ja irgendwann dafür auch Geld bezahlt.Die ARGE wird es nur dann als Einkommen rechnen wenn du Dinge verkaufst die du wonders her hast.z.B. aus Haushaltsauflösungen oder ähnliches.
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#8
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was ist dann mit den 100 Euronen Freibetrag?????????
zählt also bei Verkäufen nicht??????? |
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#9
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Hallo,
doch der Freibetrag zählt natürlich. Ich würde den Verkaufserlös der ARGE mitteilen. Wenn die sonst irgendwann mal sehen, dass du das auf dem Konto hattest, wird es als dir Nichteinhalten der Mitwirkungspflicht vorgeworfen und du würdest es mit Sicherheit zurückzahlen müssen. LG, Jalale. |
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#10
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ich rate dazu, mal die ALG II Verordnung zu lesen
es gibt hier allenfalls die versicherungspauschale von 30 euro, aber nicht 100 euro freibetrag |
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