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#1
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Hallo Leute,
am Anfang habe ich mich so über meinen Nebenjob bei einem Call-Center gefreut, obwohl er nichts besonderes war!!! Diesen Job habe ich auch sofort der ARGE gemeldet. Das Problem ist, mein Chef hat mir weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt (eine Kollegin erzählte mir, dass er dies erst nach einem 3/4 Jahr tut.) noch habe mein Geld bekommen. Es hätte am 1. Januar auf meinem Konto sein müssen. Jetzt kommt der Hammer: Meine SB hat mir beim neuen Bewilligungsbescheid, gültig ab 01.02.09, 400,- abgezogen (obwohl es höchstens die Hälfte sein wird) und mir eine Frist gesetzt von 8 Tagen. Wenn ich bis dahin nicht den Arbeitsvertrag, die Verdienstbescheinigung und den Kontoauszug mit der Überweisung schicken würde, würde sie mir wegen "fehlender Mitwirkung" das Geld auf Null kürzen! Was meint Ihr, wie soll ich jetzt vorgehen? Der Job als solcher ist übrigens gesetzeswidrig, weil Telefonische Belästigung nach UWG verboten ist. Das Call-Center verwendet Adressen aus dem Telefonbuch. Yvette |
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#2
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Yvette !
Du musst zum Teamleiter gehen, die Sachbearbeiter auf der ARGE müssen so handeln, manche wollen natürlich auch so handeln aber, die Vorgaben lauten klar Sanktionieren wo es nur geht, es ist kein Geld da! Die fehlende Mitwirkungspflicht muss Dir die ARGE belegen wenn Du dort Vorsprichts und das Gespräch zur Niederschrift gibst was Du auch hier geschrieben hast, muss die Entscheidung im Grunde aufgehoben werden. Ausserdem steht Dir eine Vorschusszahlung zu und die würde ich einfordern, denn entscheiden wird in letzter Instanz das Sozialgericht ob Dir die Leistung zu Recht gestrichen wird oder nich nur soweit wird es mit dem Gespräch denn nicht kommen, da bin ich mir absolut sicher, man will die Leute nur auf eine Schiene bringen, die da lautet"Mach" am Besten das was wir Dir sagen! Also keine Zeit verlieren und hin zum Fallmanager oder dessem Chef! Gruss Ps.: ....und nehmt nicht jeden Scheiss an nur weil irgendwelche Leute behaupten man müsse das, das stimmt so nämlich überhaupt nicht! So eine Aussage spiegelt nur eine gewisse Bequemlichkeit wieder! |
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#3
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Hallo Horst,
vielen Dank für Deine Hilfe. Das ist wirklich ein guter Rat! Ich werde mich morgen beim Fallmanager melden. Herzlichen Gruß Yvette |
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#4
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Zumal man bei einem 400€ job nicht mal eben 400€ abziehen darf und kann!
Wäre mir neu... Kannst mal die sufu benutzen. Hier steht irgenwo wieviel du an freibetrag hast und wie der rest berechnet wird. Nur falls du denn jetzt doch geld bekommst vom alten arbeitgeber... |
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#5
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Sofern sich zum Jahreswechsel nichts geändert hat, gilt für Zuverdienste folgende Staffel:
0 bis 100 Euro: abzugsfrei = maximal 100 Euro 101 bis 800 Euro: 80% Abzug = 20% Zuverdienst von maximal 700 Euro = 140 Euro 801 bis 1200 Euro: 90% Abzug = 10% Zuverdienst von maximal 400 Euro = 40 Euro Für die magische 400-Euro-Grenze gilt somit: Die ersten 100 Euro sind abzugsfrei, von den übrigen 300 Euro verbleiben 20%, also 60 Euro, insgesamt also ein Zuverdienst von 160 Euro. 240 Euro werden somit auf die ALG-II-Leistungen angerechnet, nicht 400 Euro. Wie gesagt, sofern sich gegenüber 2008 keine Änderungen ergeben haben. |
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#6
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Hallo zusammen.
Ist das nicht nen Witz? Mit einem 1 Euro Job verdient man 185 Euro zusätzlich. Mit solchen "Maßnahmen" Halten die doch eigendlich die Leute davon ab sich auf dem 1. Arbeitsmarkt wenigstens mal nen 400 Euro Job zu suchen. Liebe Grüße Jea |
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#7
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Zitat:
Und soviel ich weiß, zahlen die bei einem 1€ job noch drauf. Die zahlen glaube ich, der Institution bei der man einen 1€ job ausübt einen gewissen Betrag und von diesem wird dann u.a. der Lohn (wenn man das so nennen kann) bezahlt. Hatte sowas gelesen, kann aber nich 100%ig sagen, ob es der wahrheit entspricht. Von Widereingliederung, kann meineserachtens bei einem 1€ Job eh nicht gesprochen werden. |
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#8
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Naja Leute !
Ganz so simple sollte man das nicht miteinander vergleichen, immerhin stehen für 1€ Job Tätigkeiten ganz besondere Bedingungen in den Vorgaben, sie sollen z.B. der Gemeinnützigkeit dienen und auch keine anderen Arbeitsverhältnisse die z.B. gegenwärtig bestehen ersetzen. Da geht es zum Beispiel nicht die Friedhofsanlagen für die Menschen mitpflegen zu lassen die den Weg dahin nicht oder nur sehr schwer gehen können, weil es ein Friedhofsamt oder sogar Gärtner gibt dem man dann eine mögliche Mehrarbeit nehmen würde, hatte ich nämlich auch schon vorgeschlagen bei unserem Bürgermeister! Die ARGE'n fordern ja bisweilen den 400€ Job aufzugeben und eine 1 € Massnahme zu besuchen, vielleicht sollte man dann nicht sofort auf die Palme gehen, weil letztlich vielleicht sogar mehr dabei rumkommt! Darüber hinaus gilt das Geld was man bei einem 400 € bekommt als Einkommen. das des 1€ Jobs bewerte ich mehr als Aufwandsentschädigung, da ja eine Maßname und kein Job! Gruss |
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#9
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Da muss man dir auch wieder recht geben, denn aus dieser perspektive
sollte man das auch mal betrachten. |
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#10
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Hallo Horst
Ich möchte so oder so in den sozialen Bereich. Mein Traumberuf wäre es in einer Behinderten Werkstatt zu arbeiten. Die erforderliche Handwerkliche Ausbildung habe ich ja bereits. Jetz müßte das Amt mir nur noch die weitere Qualifizierung bewilligen. Ich werde dieses Ziel weiterhin verfolgen und wenn meine kleine in die Kita geht die Damen und Herren so lange mit meinem Anliegen belästigen bis sie einwilligen. Mfg Jea |
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