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#1
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Hallo,
hoffe ich bin richtig hier mit meiner frage. mein Mann reicht für sein nebengewerbe folgende Untertlagen ein: Eks (ohne Tabelle), Einnhame-Überschuss (monatlich), BWA (betriebswirtschaftsauskunft), Sachkonten und journal. Nun möchten die von der Arge auch noch alle originalbelege. Müssen wir die einreichen?bestehen die auf jeden Fall auf den EKS Formular oder reichen die Unterlagen vom Buchhalter?Reicht es wenn wir bestimmte Belge in Kopie einreichen? |
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#2
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Hi, Engelchen.
Wo liegt das Problem die Orginale einzureichen oder habt Ihr noch was anderes mit den orginalen vor ?. Macht für Euch Kopien daß Ihr was in der Hand habt ( so habe ich das auch immer gemacht ) oder geht mit den Orginalen hin und die Anmeldung macht Kopien für Euch. So einfach. :-) L.G. Maren |
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#3
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es geht ja nicht darum das Sie die nicht haben dürften. aber die haben doch alles in kopie schon bzw. würden sie bekommen. Aber die wollen nur die originale
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#4
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da heute leicht manipuliert werden kann, ist es das recht der behörde, originale zu verlangen. diese dürfen die jobcenter aber nicht behalten.
möglich wären auch beglaubigte Kopien, aber das wäre sicherlich zu teuer. |
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