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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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  #1  
Alt 30.09.2011, 16:24
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Beiträge: 8
Standard Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von einem 14 jährigen Sohn. Ich gehe seit 1,5 Jahren eine Arbeit nach. Jeden Monat reiche ich meine Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang bei der ARGE ein. Heute sagte man mir, ich hätte auch meine Gehaltsabrechnung einreichen müssen. Sie würden vom Bruttolohn aus meine Aufstockung berechnen und sie hätten es immer nur von meinem Nettolohn gemacht. Ich verstehe es nicht, warum man es mir nicht sofort mitgeteilt hat. Was kann jetzt auf mich zu kommen? Muss ich jetzt einiges zurück zahlen? Ich bekomme doch nur Netto raus. Meine Bearbeiterin hatte so eine Andeutung gemacht. Über eine Antwort bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
nrwgirl000
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  #2  
Alt 30.09.2011, 20:12
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Beiträge: 1.285
Standard

Wenn dein Brutto höher ist als dein Netto (ich weiß ja nicht, was du verdienst), dann erwartet dich keine Rückforderung, sondern dann bekommst du noch Geld nachgezahlt...

Turtle

Geändert von Turtle1972 (01.10.2011 um 15:55 Uhr)
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  #3  
Alt 01.10.2011, 15:25
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Registriert seit: 26.03.2009
Beiträge: 8
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Danke für die schnelle Antwort. Ja mein Brutto ist höher als mein Netto. Dann kann ich mich ja freuen.

Mit freundlichen Grüßen
nrwgirl000
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