Taschengeld verdienen von Schülern

  • Habe mal eine Frage: Meine Tochter verdient sich ihr Taschengeld mit Zeitung austragen und bekommt ca. 30 -40 € im Monat. Als sie dort angefangen hat , hab ich es bei der Arge gemeldet,da sie ja auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen musste- man hatte mir damals gesagt, wenn sie nicht über 100€ verdienen würde, dann würde auch nichts angerechnet - aber ich habe dann doch einen neue Berechnung bekommen in der sie mir 25€ abgezogen haben, als ich dann nachgefragt habe, hat man mir gesagt, das das nur pro forma wäre, falls sie mehr verdient - ich solle jeden Monat die Abrechnung bringen und dann wird das nachgezahlt...! Ist das überhaupt rechtens?? Denn jetzt käme mein nächstes Problem, meine anderen Kinder wollen auch Geld verdienen - wenn sie mir dann bei jedem Kind 25€ abziehen, bleibt mir zu wenig Geld das am 1. überwiesen wird.... ??!:confused:
    Bitte um Hilfe

  • ist aber die ubliche verfahrensweise. es wird bei einer dauernebentätigkeit von einem fiktiven einkommen ausgegangen und wenn die einkommensbescheinigungen vorliegen, wird nach.und abgerechnet. unter umständen kann dass auch alle drei monate gemacht werden.

  • Ihr könntet versuchen, bei dem Verlag, eine Bescheinigung zu bekommen, aus der hervor geht, das das Einkommen nie 100€ übersteigen wird. Bei meiner Tochter stand dies damals im Vetrag schon drinne. Somit wurde nie ein Fiktives Einkommen angerechnet.