|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Guten Tag,
ich habe eine Frage die mich nicht mehr in Ruhe lässt. ![]() Ich beziehe seit ca. 2 Monaten ALG 2 (690,- €) und habe nun seit diesen Montag (25.05.09) einen Teilzeitjob. Ich verdiene dort ca. 600,- € Netto und das Arbeitsamt sagte mir das ich von denen noch etwas dazu bekommen würde. Ich würde einfach gerne wissen mit wieviel ich im Monat insgesamt rechnen kann. Der Mitarbeiter im Arbeitsamt sagte mir auch, dass ich in jedem Fall "mehr" bekomm als wenn ich den Teilzeitjob nicht machen würde! Ich lebe allein in einer eigenen Wohnung und bin 21 Jahre alt. Habe keine Kinder (zum Glück )Danke für eure Antworten. Gruß, Kai |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Von den 600 Euro die du bekommst wird ja noch ein Freibetrag abgezogen so das du auf alle Fälle noch etwas von der ARGE bekommst.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo Kai!
Wenn Du 400€ (netto) hast darfste 160€ behalten, 240 € werden aber beim ALG II angerechnet, heisst Du bekämst bei 690€ ALG II nur noch 450€ ALG II dazu. Hättest demnach rund 850€ im Monat. Mit 200€ mehr wird von den 200€ mehr aber auch noch iniges angerechnet denkemal 140€ ! Somit bekämst Du noch rund 310€ von der ARGE und hättest demnach rund 910€ zur Verfügung. Solltest Du maleine Arbeit finden bei der Du ganz aus dem Leistungbezug heraus fällst ist aufpassen angesagt! ALG II Bekommt man immer im Voraus, da Du aber in dem Monat dann arbeitest besteht ken Anspruch mehr. Um nicht ohne Geld dazustehen , weil man es erst merkt wenn es zu spät ist und rückwirkend eben nicht gezahlt wird, gibt es eine Eingliederungsbeihilfe im Grunde nichts anderes wie ALGII weiter aber eben als eigenständige Beihilfe zu beantragen sonst gibts nix und da geht auch nichts rückwirkend! |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Vielen lieben Dank für die tollen und hilfreichen Antworten!
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Anspruch auf Hartz4 bei Teilzeitjob? | sanane | Anspruch und Leistungen | 3 | 14.03.2009 09:46 |
| ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? | zzeuzz | Anspruch und Leistungen | 1 | 10.12.2008 12:31 |
| Teilzeitjob - aufstockend Hartz 4 - Wohnraum | Aline89 | Wohnung und Miete | 7 | 08.11.2008 12:12 |
| Teilzeitjob +400 Euro Job | ka782 | Zuverdienst / Nebenverdienst | 0 | 07.11.2008 10:06 |
| Teilzeitjob statt Vollzeitjob-alleinerz. | Kati_78 | Anspruch und Leistungen | 1 | 10.12.2007 18:02 |