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Verkauf bei Ebay

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  #1  
Alt 23.10.2009, 13:46
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Standard Verkauf bei Ebay

Hallo

Ich hab mal eine Frage.Ich würde gerne gebrauchte Sachen bei Ebay verkaufen.Wieviel kann ich da im Monat dazu verdienen.Muß ich das dem Amt melden?
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  #2  
Alt 23.10.2009, 18:18
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Bis 100 Euro hast du ja frei.Kommt auch darauf an ob das nur Sachen von dir sind oder ob du da Dinge von anderen Leuten verkaufen willst.Größere Beträge mußt du sicher dem Amt melden und dabei auch aufpassen das die ARGE dir kein Gewerbe unterstellt.
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  #3  
Alt 23.10.2009, 19:12
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Ich habe etwas bei ebay verkauft, das Arbeitsamt wollte meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate wegen der aktuellen Vermögensverhältnisse. Ich hoffe denen stört das nicht dass ich etwas verkauft habe zusammen 31.00 €. Ich kann Dir ja mal schreiben was daraus geworden ist.
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  #4  
Alt 24.10.2009, 17:55
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Bei der Summe werden sie wohl kaum etwas sagen.
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  #5  
Alt 24.10.2009, 23:30
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Hallo
@Edgar
würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest,was rausgekommen ist.
Meine Tochter hat auch Sachen von sich verkauft und ihr wurde alles angerechnet.
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  #6  
Alt 25.10.2009, 09:50
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Zitat:
Zitat von sanni612 Beitrag anzeigen
Hallo
@Edgar
würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest,was rausgekommen ist.
Meine Tochter hat auch Sachen von sich verkauft und ihr wurde alles angerechnet.
Kleiner Tip, damit ihr erst gar nicht in Erklärungsnot kommt, würde ich bei ibääh-Verkäufen versuchen, dass die Beträge auf Konten von Verwandten oder Bekannten landet. Somit haltet Ihr Eure Kontoauszüge sauber. Und das Geld lasst Ihr Euch in bar geben.
__________________
__________________________________________________ ____

Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte ihnen gar nichts besseres passieren.

Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.
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  #7  
Alt 25.10.2009, 10:08
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Ehrlich gesagt - ich finde es "hahnebüchend", was die alles anrechnen, also sogar kleine ebay-Verkäufe (wie beispielsweise die der Tochter von sanni). Nicht mal ein klitzekleines bißchen darf man sich "rappeln"; auch diesbezüglkich sollten die Grenzen klar definiert wenigstens etwas erhöht werden.
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  #8  
Alt 25.10.2009, 11:31
chris1986
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Moin moin @all

hier mal ein Link zu Ebay vs. ALG II.
Ich denke mal das dann alle Fragen beantwortet sind

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_h...ion.php?36/176


lg
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  #9  
Alt 25.10.2009, 16:41
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@chris1986
Der Hinweis ist wirklich gut, danke.
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  #10  
Alt 02.11.2009, 14:36
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Beiträge: 6
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Hallo

Hab mich auf dem Amt erkundigt.Ebayverkäufe werden nicht als Einkünfte angerechnet.Wieso wurde es dann bei meiner Tochter angerechnet?Wielange kann man Widerspruch einlegen,kann mir das jemand sagen?
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