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Vermietete Eigentumswhg. und Hartz IV.....

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  #1  
Alt 17.04.2011, 14:44
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Standard Vermietete Eigentumswhg. und Hartz IV.....


Hallo ,
falls ich doch Hartz IV beantragen müsste, folgende Frage an jemanden, der sich damit auskennt:

Es gibt eine vermietete Eigentumswohnung, die seinerzeit beim Erwerb voll finanziert wurde. Die Miete deckt aktuell gerade so die Bankrate. Momentan wohne ich nicht in dieser Stadt. Würde aber später als Rentnerin gerne wieder auf dieses Wohneigentum zurückgreifen.

Muss ich, falls Hartz IV eintritt, verkaufen oder welche Möglichkeien gibt es in dieser Situation?

Übrig bleibt mir monatlich nichts, heißt ich muss natürlich noch die Rücklagen zusätzlich bezahlen.

Vielen Dank für jede Anregung .

A.Sonntag
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  #2  
Alt 17.04.2011, 16:17
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nicht selbstgenutzte immobilien sind zu verwerten.
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  #3  
Alt 26.05.2011, 19:44
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
nicht selbstgenutzte immobilien sind zu verwerten.
Trifft das auch zu, wenn die TE dieses Vermögen bereits hat ehe sie ALG 2 beantragt? Ich dachte, da würde ein Unterschied gemacht.
Ein von Arbeitslosigkeit bedrohter Bekannter ist eventuell demnächst in derselben Lage - 49 Jahre alt, Konkurs der Firma nicht mehr abwendbar und daher auch Entlassung aller Angestellten.
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  #4  
Alt 26.05.2011, 19:51
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Was man vor dem Leistungsbezug schon hatte, zählt zum Vermögen, überschreitet dieses die Freibeträge, ist es zu verwerten.
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  #5  
Alt 26.05.2011, 20:02
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Frage

Zitat:
Zitat von Gawain Beitrag anzeigen
Was man vor dem Leistungsbezug schon hatte, zählt zum Vermögen, überschreitet dieses die Freibeträge, ist es zu verwerten.
Läßt sich das eventuell abwenden, indem man den Mietern rechtzeitig wegen Eigenbedarf kündigt und die Immobilie dann selber zum Wohnen nutzt?
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  #6  
Alt 26.05.2011, 20:14
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Wenn die Immobilie klein genug ist, um für den Eigentümer noch als angemessen zu gelten, wüsste ich nichts, was dem nach dem SGB II im Wege stehen würde.
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  #7  
Alt 26.05.2011, 20:16
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Herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten.

Ja, es geht um eine recht kleine Eigentumswohnung, die mein Bekannter eigentlich gekauft hatte, um da einzuziehen, wenn er irgendwann mal in Rente geht. Wäre jetzt halt blöd, wenn er nach der privaten Altersversorgung, die ja auch draufgehen wird, auch noch diese Wohnung verlieren würde.
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  #8  
Alt 07.07.2011, 11:26
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Zitat:
Zitat von Gawain Beitrag anzeigen
Was man vor dem Leistungsbezug schon hatte, zählt zum Vermögen, überschreitet dieses die Freibeträge, ist es zu verwerten.
Du könntest Recht haben, ich finde den Fall aber Mega interessant!

Ist es wirklich Vermögen??
Oder nur Vermögen der Bank??

Sie oder er schreibt die Mieteinahme deckt so gerade die Bankrate!

Heisst sagen wir sie bekommt 500 EURO Miete!

Rechnen wir 5 %

Das hiese also die Immobilie hätte einen Wert von Rund 120.000 EURO!

Bitte nicht genau nachtechnen ist nur grob gerecvhnet spielt auch für die Überlegungen keine Rolle!

Sagen wir 4 % Zinsen und 1 % Tilgung!


Dann wird die Suuuuuuuuuuuuuuuuper ARGE doch die 400 EURO anerkennen nur nicht die 100 EURO Tilgung denn Sie zahlt ja keine Eigentumsbildung!

Nun wäre meiner Meinung nach die Frage, wie hoch der Verkaufswert ist!

Warum???????????

Wie gesagt ihat die Immobilie 120.000 EURO Hypothekenwert Wert und der Verkaufspreis der erzielt wird, liegt bei
Beispielsweise 140.000 EURO dann kann Arge doch nur 20.000 EURO als Vermögen anrechnen???

Letztens war ein Ableser der E-On hier in dem Haus, ich sag ich bin nicht bei der MAFIA E-Aus ja aber die Leitungen gehören der E-Klick noch
und sie machen den gas Schnüffeltest!

Ist das Ihr Haus?
Ich antwortete ne das gehört der Bank!

Er lachte!

Ich weiss garnicht warum, vielen Hausbesitzern wird erst bei der Zwangsversteigerung klar, das ihnen das Haus garnicht gehört!!!.

Der Rest vom Verkaufswert. das kann aber bereits in die Altersversorgung gehen, falls da noch nicht so viel ist!!!

Ausserdem gebe ich zu bedenken was auch immer "gerne" vergessen wird, Verkauf ist gut, damit ists aber ja garnicht getan, die Banken fordern ja auch noch den Zinsausfall, falls der nicht durch Vertrag oder Versicherungen abgedeckt ist!
oder den entgangenen Zinsgewinn.
Heisst selbst wenn 20.000 über der Hypothek rauskommen, Beispiel:
Sie hat nen 15 Jahres Vertrag und der läuft noch 10 Jahre dann sind das ja 4800 EURO (400 EURO mal 12 Monate)
entgangener Jahres Zinsgewinn, das mal 10 Jahre = 48.000 EURO!

Das dies so ist wurde mir auch klar, als ich meinen Vertrag ändern wollte bei meiner Bank, ich wollte denen 13.000 EURO
dafür in den Rachen werfen, ich wollte eine andere Vertragsform, nö geht nicht die 13.000 EURO reichen nicht für den entgangenen Zins Gewinn!

Also bitte präzise Daten nehmen und berechnen lassen, ich kann es immer wieder nur raten!

Ich habe zwar nur lediglich 4 Semester BWL studiert, aber aus diesem Grund habbich mein Haus nie voll bezahlt!

Gut es ist sowieso selbst genutzt, aber der Restanteil der Hypotheken würden meines Erachtens den Verkauf nicht rechtfertigen,
auch bei zu hoher Quadratmeterzahl.


Gut die ARGE hat mir Erpressung vorgeworfen!

Und das geht mir doch wohl jederzeit völligst am Arsch vorbei!

Denn ich habe dann gesagt was passiert dann??
Scheidung und beide Personen einen Umzug und ne Neuaustattung der Wohnung, zumindest eine Person usw.
Das bei vielleicht 15.000 EURO Gewinn ??
Die würden aber schon durch die Zins Entgehens Klauseln vollstens aufgefressen und eine Klage wegen Schlechterstellung wollten die nicht,
macht ja auch keinen Sinn!

Das wird ein Nullsummenspiel oder ein Minusspiel!

Anscheinend ist mir die ARGE gefolgt, denn ich wohne noch hier!
Im Gegenteil sogar sie hat meine Instandhaltungskostenpauschale für das Haus sogar verdoppelt, damit das jetzt nicht passiert,
Grööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl

Klar wenn die Eigentumswohnung noch 120.000 EURO Hypotheken hat und würde im Verkauf 400.000
EURO bringen und nicht selbstgenutzt ist, dann ist das völig klar!

Ich habe übrigens in einer Weiterbildung jemanden mit 3 Häusern und 4 Eigentumswohnungen als Mit Teilnehmer kennengelernt, das war bei dem als Altersvorsorge gedacht, weil er mal GF war und etwas auf der Überholspur lebte.
Zu diesem Zeitunkt war er dann glaube ich 10 Jahre arbeitslos aber kein Hartz IV, das ist klar, der war dann Privatier, er war dann gerade dabei seine dritte Eigentumswohnung zu verkaufen, man muss dazu sagen das er nichts an seinem Lebensstil änderte!

Ich würde die Fakten darlegen und mich vom guten Rechtsanwalt beraten lassen, falls es nicht sonnenklar ist, ich meine von den Daten her!!!

Elch

Geändert von Elch (07.07.2011 um 11:58 Uhr) Grund: Sauber argumentieen mit echten Zahlen, dann klappt es auch mit der ARGE!
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