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#1
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Hallo,
ich stehe mächtig in der Zwickmühle und brauch mal Hilfe. Bis auf welchen Zeitraum darf das Amt Gelder zurückfordern ?? Situation ist Folgende: Hab seit 2007 Hartz 4 bezogen, war Juli 2010 bis Juni 2011 in einer sogennannten EV16 und nun wieder Hartz 4 Antrag gestellt. Als Dank für die stetige Hilfe bei der Pflege meiner Großmutter haben mir meine Eltern seither 80,- (vermerkt auf dem Kontoauszug :"Dauerauftrag-Versicherung-Riester") auf mein Konto eingezahlt das ich meine Renten(Riester)- und meine Lebensversich. weiterführen kann. Das hatte ich allerdings bisher nie als "sonstiges Einkommen" angegeben und wurde trotz deutlicher Erkennung auf dem Kontoauszug bisher vom Amt auch nicht beachtet. Beim jetztigen Neuantrag wurde das bemerkt, mir als "sonstiges Einkommen" angerechtet. Abzüglich einer "pauschalen Einkommensbereinigung" von 30,-€ werden mir nun 50,-€ vom Hartz 4 abgezogen. Ist das rechtens ? Würde es reichen das meine Eltern nachträglich eine Art "Lohnzettel" schreiben so das das Geld als Nebenverdienst gewertet werden kann/muss und somit nicht abgezogen wird ? Immerhin wäre das ja nichtmal gelogen das ich für das Geld etwas getan habe bzw tue, was Dritte bestätigen können Wie weit darf das Amt Rückforderungen stellen ? Jemand noch einen Tip wie ich bei so einer Situation einen Widerspruch formulieren könnte ? bin für jeglich Hilf sehr sehr dankbar ! LG TamTam |
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#2
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Zitat:
Dein Eltern müssten dich in dem Fall auch rückwirkend bei der Minijobzentrale anmelden und die Pauschalabgaben nachzahlen. Außerdem könnte diese verspätete Meldung zu weiteren Problemen für deine Eltern führen. |
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#3
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in diesem fall sehe ich keine lösung in deinem sinne!
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