Zusatzverdienst/Gewerbe

  • Hallo, ich habe eine Frage und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich bekomme Hartz 4. Ich habe von März bis Mai 6 defekte Sat Receiver gekauft. Nach Reparatur habe ich diese wieder verkauft. Nun verlangt die Arge von mir, ich müsse alle Ein und Verkäufe belegen da ich ein Gewerbe hätte anmelden müssen. Muss ich das wirklich tun?

  • Zitat

    ch habe von März bis Mai 6 defekte Sat Receiver gekauft. Nach Reparatur habe ich diese wieder verkauft.

    Etwas einzukaufen und dann wieder zu verkaufen stellt eigentlich für jeden gut nachvollziehbar eine Tätigkeit des Handelns da. Es stellt sich allerdings die Frage ob dies ausreicht eine Gewerbsmässige Tätigkeit daraus abzuleiten, man kann so etwas auch unter dem Begriff "Hobby" verstehen, solange dies nicht so ausufert das sich das Finanzamt dafür interessiert. Es droht natürlich dann auch sehr schnell eine Anzeige wegen nicht angemeldetem gewerbemässig betriebenen Handelns von Gütern, die Gefahr besteht ja auch bei regelmässigen Flohmarktbesuchen und wird ja sehr häufig von alleinerziehenden Müttern in kirchlichen Einrichtungen, Schulveranstaltungen und Kindertagesstätten durchgeführt. Solange da keine Standgebühr vom Veranstalter erhoben wird denken auch alle das da kein gewerbsmässiger Handel zustande kommt, fakt ist das dies das Finanzamt beurteilt und im Grunde bei Nichtangabe in der Steuererklärung als Steuerbetrug zu bewerten ist. Die JC achten ja verstärkt durch Plattformen wie "ebay" ganz besonders auf soetwas, allerdings aus dem Grund weil ja jeder Hilfebedürftige zunächst einmal "jedes" erzielte Einkommen anzugeben hat! Mit dem Nachweis einer gewerbsmässigen Tätigkeit ist eine Einstellung der Leistungen natürlich sehr viel schneller und leichter begründbar und vor allem sicherer sollte es zu einem Verfahren kommen. Wenn also der Hobbymässig betriebene Handel jetzt auch noch eine Rechnungsstellung beinhaltet, kann man auch schon nicht mehr von Hobby sprechen. Andererseits droht von Verbänden des Handels jetzt wieder zusätzlich die Gefahr einer Anzeige weil durch diese Form der Geschäftsbetreibung ein Wettbewerbswidriges Verhalten besteht, denn "ohne Rechnung" wird eine Garantieleistung wohl kaum einbringbar für einen Kunden!
    Das JC interessiert sich zudem für das Einkommen da bei einer Stückzahl von 6 Geräten ja auch der Freibetrag beim Hinzuverdienst von 100€ sicherlich überschritten wurde und somit jeder Euro darüber auf die Leistungen einen mindernden Einfluss hat!
    Selbst wenn Du damit jetzt aufhören wirst, wird zukünftig immer der Verdacht bestehen bleiben das Du auf diese Weise zum Leistungsbezug ungerechtfertigte Einnahmen tätigst ich denke das Ordnungsamt und auch die Finanzbehörden werden da jetzt ein Auge auf Dich werfen.
    Wenn Du wirklich darin eine Möglichkeit der Selbstständigkeit siehst und dies nicht als Liebhaberei betreiben willst, solltest Du mal mit dem JC über eine Förderung in diese Richtung sprechen! Wenn man nur eine Rechnung von Dir sehen will, solltest Du vielleicht erklären das Du dies nur als Liebhaberei - Hobby ausüben wolltest, gut wäre dann wenn Du den einen oder anderen Kunden zwecks Überprüfbarkeit der Summen noch namentlich benennen kannst. Reciever sind ja nun keine Geräte die neu ein Schweinegeld kosten somit wirst Du ja vielleicht mit dem Verkauf eines gebrauchten, reparierten Gerätes auch keine Reichtümer angehäuft haben! ich denke mal bei halben Neupreis kommt man grade mal auf 90€ und läge damit sowieso unter dem Freibetrag des Hinzuverdienstes, wobei das JC nur die Einnahmen sieht und nicht Deine Einkaufskosten, denn dann müsstest Du ja eine Bilanz / Einnahmeüberschuss-Aufstellung machen und das wäre wiederum eine Gewerbemässige Tätigkeit!