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Grundsätzlich keine zwangsweise Durchsetzung des Umgangs zwischen Kindern und Eltern

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 01.04.2008 um 13:53 Uhr

Einem Kind steht ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf zu, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Erziehung und Pflege ihres Kindes nachkommen. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters zu entscheiden, der sich durch das vorinstanzliche Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinen Grundrechten verletzt sah.

Nach dem Urteil des OLG wäre der Vater zum Umgang mit seinem achtjährigen Sohn, für den er zwar regelmäßig Unterhalt zahlte, gezwungen worden. Diesen Umgang mit dem ihm persönlich unbekannten Kind wünschte der Vater nicht. Zudem sei durch eine zwangsweise Umsetzung seine neue Beziehung gefährdet.
Das BVerfG stellte bei seiner Argumentation jedoch das Kindeswohl in den Vordergrund und stellte fest, dass ein Umgang unter Zwang diesem grundsätzlich nicht zuträglich sei, da die ablehnende Haltung des Vaters nicht ohne Auswirkungen auf das Kind bleibe.
Allerdings bestünde durchaus die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung des Umgangs, beispielsweise wenn das Kind dies später einmal ausdrücklich wünsche.

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bisher 15 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Marion Hünseler am 14. Januar 2009 um 17:08 Uhr

    Ich habe eine Frage zu dem dargestellten Fall: Der Vater hat sicher kein Sorgerecht für dieses Kind, oder? Wie sieht es aus, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und der Vater trotzdem den Kontakt zu seinen Kindern ablehnt? Hat die Mutter dann die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

    • Senta.34 am 27. April 2011 um 09:58 Uhr

      Hallo Leute
      Ich bin jetzt seit 3 Jahren mit meinem Mann zusammen er hat eine Tochter sie ist 11 und wollte es so .
      Bei Gericht wurde gelogen und fragt nicht wie sowas habe ich noch nicht erlebt.
      Jetzt will mein Mann

      • Senta.34 am 27. April 2011 um 10:08 Uhr

        Hallo Leute
        Ich bin jetzt seit 3 Jahren mit meinem Mann zusammen er hat eine Tochter sie ist 11 und wollte es so .
        Bei Gericht wurde gelogen und fragt nicht wie sowas habe ich noch nicht erlebt.
        Jetzt will mein Mann nicht mehr es hat
        ihm weh getan wie seine Tochter sein kann.
        Er will sie nie wieder sehen ruft auch nicht mehr an.
        Seine Tochter sagte aber das sie ihn sehen will ,reden kann man mit ihm nicht mehr drüber .
        Ich Denke das bei sowas immer Der Mann der A……ist und immer die Frauen recht bekommen ob sie lügen oder nicht.
        Meine Frage ist kann man meinen Mann zwingen sein Kind zu sehe und zu besuchen oder nicht.??

  2. Anja am 22. Januar 2009 um 14:28 Uhr

    Das ist eine sehr interessante Frage, was ist allerdings im umgekehrten Falle, das das Kind seinen Vater nicht sehen will? Muß man das Kind zwingen mit dem Vater zu gehen, wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist?

  3. Christiane am 6. Februar 2009 um 10:36 Uhr

    Ich habe den umgekehrten Fall. Ein Kind will nicht zu seinem Vater. Selbst die Nachfrage bei Gericht, wie ich es denn umsetzten solle, brachte mir die Antwort, weder ich noch sonst jemand, darf das Kind mit Gewalt zum Vater bringen, da nützt auch ein Gerichtsurteil nichts. Zum Glück haben die Kinder einen respektvollen Umgangspfleger bekommen, der nicht mit subtilem Druck arbeitet, sondern die kinder ernst nimmt.

  4. Anja am 7. Februar 2009 um 09:07 Uhr

    Das ist echt gut zu wissen, bei mir habe ich diesen Fall nämlich auch und habe gehört das man es dem Kind irgendwie “schmackhaft” machen muß damit es schließlich zu seinem Vater geht. Mein Kind hat keinen richtigen Bezug zu seinem Vater und will nie mit ihm. Danke für den Beitrag.

  5. brina am 26. März 2009 um 14:30 Uhr

    Also ab einen gewissen alter dürfen kinder es selber entscheiden ob sie ihren anderen eltern teil sehen möchte oder nicht.ich glaube die altersbeschrenkung lag bei ab 6 jahre.ich denke man keinen vater zwingen sich um sein kind zukümmern.
    ich habe leider selber auch das problem,das der papa meiner kinder sich auch nicht kümmert hat aber die hälfte sorgerecht.vor ca . 2 wochen hatte er einen termin bei einer dame von jugendamt die mir sämtliche versprechungen gemacht hat,da der vater sich seit 1 jahr nicht kümmert und auch keine bindung zu seinen kind hat,wollte sie ihn ganz safte drängen das sorgerecht alleine abzutretten.doch das waren wirklich nur lehre versprechungen.

    der papa ist zu dem besagten termin hin und 5 min später war er wieder raus.sie sagte nur von wegen er sollte sich mit mir in verbindung setzten wegen des besuchskontaktes.lange rede kurzer sinn,bin zur rechtsanwältin jetzt wird das sorgecht eingeklagt.was will ein vater mit dem sorgercht wenn er sich eh nicht kümmert und kein interesse zeigt??

    und meine kinder zwingen zu ihm zugehen werde ich auch nicht,ich denke jeder mensch hat das recht nein zusagen!!!

  6. d.r am 29. März 2009 um 22:04 Uhr

    hallo habe eine etwas andere frage was macht ein mann der seinen sohn(13jahre)versucht zu sehen,besuchsrecht zu bekommen.er selbst wurde als der kleine 1jahr war ohne gründe raus geschmissen und durfte das kind seitdem nicht mehr sehen(rabenmutter) nur zahlen.Briefe geschrieben an die mutter und mittlrweile auch ans kind aber unsere vermutung ist das die briefe nie in seinen händen landen….welchen schritt am besten und schlausten gehen??????

  7. judith am 7. Juni 2009 um 21:18 Uhr

    Hallo
    Hab folgendes Problem
    Bin geschieden habe zwei Kinder eineinhalb Jahre alt und 3 Monate alt) und das gemeinsame Sorgerecht mit dem erzeuger.Er hat keine bindung zu seiner Tochter aufgebaut,hat sich selten um sie gekümmert in der Ehe und sie hat bis heute keinen Bezug zu ihm
    Jede Woche bringe ich sie zu ihm gegen ihren willen.Sie weint ,beruhigt sich dann zwar wieder aber die folgenden 2 Nächte schreit sie nach mir,weint viel und ich muss sie zu mir ins bett holen damit sie sich einigermassen beruhigt
    Ich habe Alpträume da ich diesem mann nicht vertraue udn nicht weiss was die Stunde passiert.Seinen Sohn der 3 Monate alt ist will er nicht haben da er so seine worte nichts mit ihm anfangen kann.Er will ihn erst haben wenn er ein Jahr alt ist.
    Meine Tochter dagegen hätte er am liebsten ein ganzes Wochenende.

    Was kann ich zun?
    Ist er wirklich meine Pflicht ein Kind zu seinem… zu bringen wenn es gar nicht will? Und das ganze geht ja dann weiter mit meinem Sohn?Wir verstehen uns auch nciht ,können kein Wört miteinander wechseln,er droht mir immer,oder beleidigt mich..
    Was kann cih tun?Darf ich ihm den Umgang verweigern?
    Wir haben auch schon versucht das cih mit dabei bleibe aber da wie uns nicht verstehen klappt das nicht bzw hängt meine Tochter dann nur bei mir.Mir zerreisst es das herz sie jede Woche in diese Hände geben zu müssen.

  8. anni am 7. August 2009 um 12:39 Uhr

    @judith……bei mir das gleiche…………….die väter erzwingen auf den rücken der kinder………..ich kann auch bald nicht mehr……………es muß doch irgendwas geben,dass es einem nicht im munde umgedreht wird als ICH würde das kind nicht rausgeben wollen…………..hab auch kein vertrauen mehr :O/

  9. neugierige74 am 30. September 2009 um 10:42 Uhr

    Wenn ein minderjähriges Kind Kontakt mit ihrem getrennt lebenden Vater verweigert (vorausgesetzt, der Vater ist nicht gewalttätig, psychisch krank, drogen- bzw. alkoholsüchtig), liegt das meistens an der Kindesmutter, die schlechte Stimmung gegen den Vater (ihren Expartner) verbreitet. Dann wird in den meisten Fällen von der Mutter behauptet, das Kind wolle nicht zum Vater und da werden dann Gerichte, Jugendämter eingeschaltet um die Schuldigen zu finden. Einige Kinder weinen auch, wenn sie zur Tagesmutter oder zur Oma oder in die Kita oder Schule müssen, dann beruhigen sie sich aber und müssen trotzdem dort bleiben.
    Ich denke, die Unterhaltszahlung für Kinder müsste mehr vom Umgang des Kindes mit dem Vater abhängig gemacht werden. Wenn die Kindesmutter leistungsfähig ist udn selbst in der Lage ist, das Kind zu unterhalten und gleichzeitig aber versucht, den Umgang mit dem Kind für ihren Expartner zu erschwerden bzw. zu vereiteln, dann dürfte der Kindevater den Unterhalt kürzen.
    Dann glauben Sie mir, die meisten alleinerziehenden Mütter würden sich viel mehr bemühen, dass ihre Kinder Kontakt zum Vater haben, Kleine kinder sind doch beeinflussbar und tun meist das, was ihnen die Mütter sagen). Dann hätten die Gerichte sowie Jugendämter viel weniger zu tun bei Regelung des Umgangsrechts. Ein Stück Papier aus dem Gericht kann menschliche Beziehung nicht regeln. Es ist aber doch total erniedrigend für einen Vater, der sich um ihr Kind trotz der Trennung kümmern möchte, darf aber nicht, aber zahlen muss er trotzdem und wir zur Freude einiger Mütter mit Hilfe des Staates zur rechtelosen Zahlungsmaschine herabgestuft.Sehr ungerecht!!
    man soll sich dan nicht wundern, dass viele Männer keine Kinder wollen bzw. im besten Falle nur ein Kind und Deutschland ein großes demografisches Problem hat.
    MfG
    Mutter eines Kleinkindes

  10. hans am 6. Oktober 2009 um 18:51 Uhr

    Hallo hab mal eine Frage bin seit 5 Jahren geschieden meine Exfrau hat einen lebensgefährten Freund muss ich da weiter Unterhalt zahlen.

    LG.

  11. kelly am 8. Oktober 2009 um 20:44 Uhr

    danke neugierige74,das ist wahr

  12. Melli am 29. Oktober 2009 um 23:36 Uhr

    ich denke auch das viele Mütter den Vater vorm Kind schlecht machen, damit dieses dann nicht zum Vater möchte.
    Meine Tochter möchte auch öfters nicht mit. Und sobald sie dann im Auto sitzt freut sie sich und wenn sie dann wieder zu mir kommt, dann möchte sie auch nicht wieder zu mir.
    Ach das ist ein Thema, das werden die Mütter die sowas machen eh nicht verstehen.
    Ein guter Freund von mir war vorm Familiengericht und hat ein Urteil, wann er seinen kleinen sehen darf. Und die Mutter hält sich trotzdem nicht an, angeblich auch mit der Aussage, das Kind möchte nicht. Damit hat sie es jetzt mal wieder geschafft, das Vater und Sohn sich 2 Monate nicht gesehen haben.
    Und ich bin sehr oft dabei gewesen, wenn der Kleine bei ihm war, er kümmert sich rührend und der Kleine kann meistens nicht verstehen warum er 10 Tage bei Mutti ist und nur 2 bei Papa. Es wird das ganze Wochenende nicht einmal nach Mama gefragt und nu soll er auf eimal nicht mehr zum Papa wollen.
    Was ist denn wenn er das genauso machen würde? Er behält ihn einfach, weil er ja Sonntag Abend nicht zur Mama möchte? Dann würde wahrscheinlich sofort das Jugendamt einschreiten. Aber anders herrum passiert, vom Amt her garnichts.
    Und so muss er schon wieder vors Gericht ziehen.
    Echt zum k…

  13. ANJI am 10. Dezember 2009 um 10:30 Uhr

    HEY Leute. Bin alleinerziehende Mutter von einem Jungen 5 Jahre.Habe das alleinige sorgerecht und bin froh darüber. Ehrlich! Hab schon öfter u lange versucht das der Vater sich regelmäsig kümmert,aber irgendwann hat man keine lust mehr hinterherzurennen! ER macht ihm eh nur versprechen die er nicht einhält! Jetzt meine Frage: Er ist jetzt verheieratet und hat ein eigenen,zweiten Sohn! Kann er den Unterhalt kürzen oder ganz weglassen? mfg anji

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