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LSG Bayern: Prozesskostenhilfe bei ALG II Rückforderung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 02.02.2009 um 21:04 Uhr

Aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern (AZ: L 7 B 758/08 AS PKH) geht hervor, dass einem Hartz IV Empfänger Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Behörde eine Überzahlung von ALG II zurückfordert.

Im konkreten Fall wurde einem Hartz IV Empfänger von der Behörde aus Versehen eine Leistungsnachzahlung von 5000 Euro ausgezahlt. In Wirklichkeit hatte der ALG II Bezieher jedoch lediglich einen Anspruch auf 1500 Euro. Daher forderte die Behörde den überzahlten Betrag von 3500 Euro zurück. Der Hartz IV Empfänger begehrte daraufhin Prozesskostenhilfe für seine gegen die Erstattungsforderung der Behörde gerichtete Klage.

Das LSG Bayern gelangte zu der Auffassung, dass dem ALG II Empfänger die Prozesskostenhilfe zusteht. Die Richter begründen dies damit, weil die für eine Rückforderung von ALG II notwendige grob fahrlässige Unkenntnis des Leistungsbeziehers von der Rechtsgrundlosigkeit der Leistung grundsätzlich nicht für den gesamten den eigentlich zustehenden Leistungen übersteigenden Betrag angenommen werden kann. Vielmehr müsse seitens der Behörde eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.

Es sei durchaus möglich, dass sich die grobe Fahrlässigkeit lediglich auf einen bestimmten Anteil der Überzahlung beziehe. So sei fraglich, ob grobe Fahrlässigkeit bereits für den ersten Euro der Überzahlung anzunehmen sei oder ob dies erst bei einem Betrag zutrifft, ab dem die Rechtsgrundlosigkeit evident sei. Da die genaue Klärung dieser schwierigen Rechtsfrage erst im Hauptsacheverfahren erfolgen könne, müsse Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

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bisher 4 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. maxi_ am 9. Februar 2009 um 07:50 Uhr

    Hallo!
    Bei mir hat auch eine Überzahlung stattgefunden, obwohl die entsprechenenden Unterlagen vorlagen.
    Der zuständige Sachbearbeiter scheint es auf Schickane abgesehen zu haben und lässt Willkür walten.
    Soviele Kopien wie ich in den letzten Wochen doppelt und dreifach eingereicht habe, unglaublich. Seit einiger Zeit bin ich als Kleinstunternehmer selbständig, der Arbeitnehmer hat das so von mir gefordert. Seitdem läuft es nicht mehr richtig. Der zuständige Arbeitsvermittler hat mir sogar 500 .- auf die Hand versprochen, wenn ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag auf den Tisch lege..
    Es ist der Behörde egal ob sie meine Existenz vernichten..
    Ich habe zweimal eine Einkommensüberschussberechnung (EKS) eingerecht, jedesmal sollte ich die Kosten die mir entstehen auflisten. Ergebnis, es wird mir insgesamt weniger gezahlt als vorher (geringfügige Beschäftigung). Dabei bekomme ich kein Krankengeld und kein Urlaubsgeld mehr. Die Fahrkosten hat mir die Sachbearbeiterin mehrmals telefonisch mitgeteilt würden ab 400.- Euro Verdienst angerechnet. Bei Selbständigkeit habe ich gelesen werden Fahrkosten ebenso angerechnet. Dies wurde alles nun negativ beschieden und eine Rückforderung bis Ende März von ca. 900 Euro.
    Wenn es nicht so ernst wäre würde ich sagen: die spinnen die Römer..
    Herzlich
    maxi_
    PS: grad hab ich gelesen dass in Bayern die meisten Sanktionen ausgesprochen werden, ich lebe in Bayern!
    Das passt genau in das Bild das ich habe, Hartz 4 soll hier möglichst gering gehalten werden, koste es was es wolle..

  2. karola am 9. August 2009 um 22:20 Uhr

    muß das arbeitsamt umzugskosten bezahlen? wenn ich in eine kleinere wohnung umziehen muß? kann mir jemand aus seinen erfahrungen berichten ?

  3. Andy am 11. August 2009 um 19:56 Uhr

    hallo leute,

    die willkür der behörden hat mich dieses jahr total erwischt.
    kurz zum verlauf

    kündigung erhalten einen tag vor weihnachten ( danke lieber ex-arbeitgeber) bin dann bis ende feb ohne geld dagestanden auch keine hilfe von der argentur für arbeit geschweige den von der arge obwohl geschrieben worden ist ich soll dort vorsprechen (bin verheiratet und habe 2 kinder) dann job gefunden brav dem amt schriftlich mitgeteilt, kopie liegt bei mir! wurde nicht gefunden oder bearbeitet oder die haben ein freudenfeuer damit gemacht. so und letzte woche kommt ein schreiben vom hauptzollamt ich habe eine anzeige wegen betrug zur benachteiligung der agentur für arbeit. herzlichen dank an die behörden

  4. sklave am 11. Februar 2010 um 09:39 Uhr

    ich soll angeblich zu viel heizkostenzuschuß bekommen haben. jetzt hat mir das hauptzollamt ein vollstreckungs-bescheid geschickt über 85,00€. aus september 2009.
    ich bin fassungslos. woher soll ich das geld nehmen, wo ich eh von der hand in den mund lebe. armes deutschland, was ist aus dir geworden. habe über 43 jahre in die steuer-und sozialkasse eingezahlt(ca 180 000€)heute lebe ich von 600€ rente und 100€ alg II.
    frau von der layen, verschwinden SIE von der politischen bühne und alle, die mit hartz was zu tun haben.
    wolfgang franz mit eingerechnet.
    5 000 000 alg II bezieher werden es euch danken.
    hoffentlich bei den NRW wahlen.

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