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	<title>Kommentare zu: Vollj&#228;hrige Kinder mit ALG II Anspruch m&#252;ssen sich f&#252;rs Kindergeld extra arbeitssuchend melden</title>
	<link>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/</link>
	<description>News und Aktuelles zum Thema Sozialleistungen</description>
	<pubDate>Sat, 19 Jul 2008 15:30:50 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Horst Grunert</title>
		<link>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2972</link>
		<dc:creator>Horst Grunert</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 May 2008 12:07:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2972</guid>
		<description>Als Vater zweier Scheidungskinder f&#252;r deren Umgang es eine gerichtliche Entscheidung gibt, habe ich Mehrbedarf beantragt. 
Auf der ARGE wollte man &#252;ber Monate zum einen die Meldung beider noch schulpflichtiger Kinder (15 und 16) um sie meiner Bedarfsgemeinschaft zuf&#252;hren zu k&#246;nnen. Pl&#246;tzlich sollte ich Fragen hinsichtlich dem Verm&#246;gen und sonstige m&#246;glicher Geldzug&#228;nge der Kinder belegen!
Das Jugendamt welches ich informierte befasste sich sodann mit der Thematik die Kindesmutter zu beauftragen diese Daten zu beschaffen. Dies alles ist allerdings &#252;berhaupt nicht notwendig, da sich die Thematik zum Mehrbedarfsanspruch aus der gesetzlichen Auflage zum Umgangsrecht ergibt, f&#252;r die eine maximale Anhebung des Regelsatzes um 12/30 festgeschrieben steht.

Jetzt pr&#252;ft die Gesch&#228;ftsleitung / Rechtsabteilung diesen von mir eingereichten Anspruch!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als Vater zweier Scheidungskinder f&#252;r deren Umgang es eine gerichtliche Entscheidung gibt, habe ich Mehrbedarf beantragt.<br />
Auf der ARGE wollte man &#252;ber Monate zum einen die Meldung beider noch schulpflichtiger Kinder (15 und 16) um sie meiner Bedarfsgemeinschaft zuf&#252;hren zu k&#246;nnen. Pl&#246;tzlich sollte ich Fragen hinsichtlich dem Verm&#246;gen und sonstige m&#246;glicher Geldzug&#228;nge der Kinder belegen!<br />
Das Jugendamt welches ich informierte befasste sich sodann mit der Thematik die Kindesmutter zu beauftragen diese Daten zu beschaffen. Dies alles ist allerdings &#252;berhaupt nicht notwendig, da sich die Thematik zum Mehrbedarfsanspruch aus der gesetzlichen Auflage zum Umgangsrecht ergibt, f&#252;r die eine maximale Anhebung des Regelsatzes um 12/30 festgeschrieben steht.</p>
<p>Jetzt pr&#252;ft die Gesch&#228;ftsleitung / Rechtsabteilung diesen von mir eingereichten Anspruch!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Gabriele</title>
		<link>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2821</link>
		<dc:creator>Gabriele</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 14:20:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2821</guid>
		<description>Als Bedarfsgemeinschaft (Eltern mit einem 18-j&#228;hrigen Soh) beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Einkommen wurde von uns angegeben. Anfang des Jahres &#252;bernahm unser Sohn einen Sch&#252;lerjob, um sich seine privaten Hobbies selbst finanzieren zu k&#246;nnen. Aufgrund der Meldung seines Arbeitgebers wurde dies dem AA bekannt und die fordern nun das Geld zur&#252;ck. Wir haben also nicht grob fahrl&#228;ssig gehandelt sondern uns war nicht klar, dass ein Sch&#252;lerjob als Einkommen gehandelt wird. 
Kann man dagegen was tun???</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als Bedarfsgemeinschaft (Eltern mit einem 18-j&#228;hrigen Soh) beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Einkommen wurde von uns angegeben. Anfang des Jahres &#252;bernahm unser Sohn einen Sch&#252;lerjob, um sich seine privaten Hobbies selbst finanzieren zu k&#246;nnen. Aufgrund der Meldung seines Arbeitgebers wurde dies dem AA bekannt und die fordern nun das Geld zur&#252;ck. Wir haben also nicht grob fahrl&#228;ssig gehandelt sondern uns war nicht klar, dass ein Sch&#252;lerjob als Einkommen gehandelt wird.<br />
Kann man dagegen was tun???</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sale47</title>
		<link>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2652</link>
		<dc:creator>Sale47</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Mar 2008 21:47:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2652</guid>
		<description>Wichtig ist nur, dass man den j&#228;hrlich angesetzten Freibetrag der Beh&#246;rde n i c h t &#252;bersieht. Ansonsten muss man die erhaltenen Leistungen des Kindergeldes f&#252;r das ganze r&#252;ckwirkende Kalenderjahr zur&#252;ckzahlen. Also aufpassen! Unwissenheit sch&#252;tzt vor Strafe nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wichtig ist nur, dass man den j&#228;hrlich angesetzten Freibetrag der Beh&#246;rde n i c h t &#252;bersieht. Ansonsten muss man die erhaltenen Leistungen des Kindergeldes f&#252;r das ganze r&#252;ckwirkende Kalenderjahr zur&#252;ckzahlen. Also aufpassen! Unwissenheit sch&#252;tzt vor Strafe nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ela</title>
		<link>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2632</link>
		<dc:creator>ela</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 17:01:50 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialleistungen.info/news/02.03.2008-volljaehrige-kinder-mit-alg-ii-anspruch-muessen-sich-fuers-kindergeld-extra-arbeitssuchend-melden/#comment-2632</guid>
		<description>Diese Meldung mussten auch vollj&#228;hrige Sch&#252;ler machen, als es noch kein Hartz IV gab. Meine Tochter musste sich Ausbildungssuchend melden, schrieb flei&#223;ig Bewerbungen und bekam auch die Kosten daf&#252;r vom AA erstattet. Nur bei dem SB war sie nur einmal, weil sie sich die Angebote selbst ausgesucht hatte. Daher wurde die Zahlung eingestellt. Wir bekamen es dann aber nachgezahlt, weil wir ja die Bewerbungsbem&#252;hungen nachweisen konnten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Meldung mussten auch vollj&#228;hrige Sch&#252;ler machen, als es noch kein Hartz IV gab. Meine Tochter musste sich Ausbildungssuchend melden, schrieb flei&#223;ig Bewerbungen und bekam auch die Kosten daf&#252;r vom AA erstattet. Nur bei dem SB war sie nur einmal, weil sie sich die Angebote selbst ausgesucht hatte. Daher wurde die Zahlung eingestellt. Wir bekamen es dann aber nachgezahlt, weil wir ja die Bewerbungsbem&#252;hungen nachweisen konnten.</p>
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