www.sozialleistungen.info

Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]

Arge darf Hartz IV Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 02.07.2009 um 15:04 Uhr

Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass das zuständige Jobcenter einem ALG II Empfänger grundsätzlich keine Heizkostenpauschale zahlen darf (Az.: B 14 AS 36/08 R).

Im konkreten Fall wurde einer Hartz IV beziehenden Familie durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft lediglich 90 Cent Heizkosten pro Quadratmeter Wohnraum pauschal ausgezahlt. Die Behörde argumentierte dahin gehend, dass die 100 Quadratmeter große Wohnung eigentlich zu groß, aber wegen der niedrigen Miete trotzdem noch angemessen sei. Allerdings wären die infolge der großen Wohnung anfallenden Heizkosten als unangemessen zu bezeichnen.

Die Richter kamen jedoch zum Ergebnis, dass bei einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen seien. Lediglich wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten in die Höhe schnellen, müsse im Einzelfall nicht alles gezahlt werden. Ein mögliches unwirtschaftliches Heizverhalten könne zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Heizspiegels ermittelt werden.

diese Nachricht jetzt Freunden empfehlen
bisher 13 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. B. Puder am 2. Juli 2009 um 16:11 Uhr

    Eine Frage.
    Habe ich auf Grund dieses Urteils einen Anspruch auf Rückzahlung bisher geleisteten Zahlungen? Von mir wurden immer Guthaben, die durch niedriegen Verbrauch an Heizung entstanden, zurückgefordert.
    Dank im Voraus für die Antwort
    B. Puder

  2. Flynn  (Website)  am 2. Juli 2009 um 21:35 Uhr

    Super Urteil!
    Könnte mir gut vorstellen, dass jetzt unzählige Anträge auf Nachzahlungen, bei der ARGE, eingehen werden.
    Stell sich nur die Frage, ob dieses Urteil auch für vergangene Nachzahlungen (rückwirkend) gilt und wenn ja, ab wann?

    TOLL!

  3. HartzinFakt am 2. Juli 2009 um 21:47 Uhr

    Leider nichts Neues, denn lediglich bei angemessener Wohnung muß bezahlt werden.

    genau das ist doch aber das problem – Die Arge bezeichnet doch einfach alles als unangemessen, was nicht den Sozialhilfekriterien entspricht!

    Also ist das keine positive Nachricht.

  4. Baghira_gr am 7. Juli 2009 um 18:14 Uhr

    Antwortn an B. Puder – Rückzahlung…
    Nein, nach § 22 SGB II werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, somit also unter Abzug eines möglichen Guthabens, also, lieber nicht fürs JobCenter frieren!!!

  5. Andreas F. am 8. Juli 2009 um 10:57 Uhr

    Was aber wenn man jedes jahr auf neu heizkosten geantragen muss .
    denn ich feuere mit holz und kohle ?
    kann ich da auch ,nach dem neuen urteil auf mehr geld hoffen ?
    ich bekomme auch nur das was nach Quadratmetern mir und meiner famiele zu steht ( nach der alten berechnung !)

  6. einfach-ich am 9. Juli 2009 um 19:05 Uhr

    Das ist interessant!!!
    Ich kriege nämlich auch nur 1,– €/ m² für den Wohnraum der mir und meinen Kindern zustehen würde!
    Und uns stehen 85 m² zu,aber da wir günstig Wohnen haben wir 120 m²!
    Ist in Grunde also genau wie in dem obrigen Fall. Ich glaub ich solltem mal einen Anwalt fragen!?

  7. jutta domazet am 13. Juli 2009 um 13:06 Uhr

    Würde gerne wisse, wie die Heizkosten berechnet werden, wenn man in eine alt bauwohnung lebt und noch mit Kohlen stochen muß?Oky meine Ofen steht im Keller aber das was ich an Geld bekomme, reicht nur für die hälfte…

  8. schmitt am 14. Juli 2009 um 22:37 Uhr

    an Jutta:
    ich finde, Sie sollten einfach viele Stunden am Tag einen Deutschkurs besuchen, das könnte anderen das Lesen Ihrer wirren Kommentare vereinfachen und während des Kurses müssten sie nicht heizen oder in Kohlen *stochen*

  9. HWMc am 15. Juli 2009 um 09:26 Uhr

    an schmitt
    ich meine, so “flache”, an dieser stelle sachfremde und sachzusammenhanglose kommentare sollten diese seiten nicht unbedingt füllen. sicher wäre es begrüssenswert und schön, wenn jeder die deutsche sprache aus dem ff beherrschen würde. es hat leider – aus unterschiedlichen Gründen – nicht jeder die möglichkeit gehabt, herr der deutschen sprache zu werden, die durch die vermeintlich fortschrittliche rechtschreibreform noch ganz und gar massiv verschandelt wurde und bei ihrer beachtung zu erheblichen missverständnissen führen kann. wenns halt einer mit dem deutschen nicht so hat, sollte man es zur kenntnis nehmen und wie ein kavalier “schweigen”. es ist keiner vollkommen, jeder hat irgendwie und irgendwo seine fehler oder “macken”. sorry, dass es so lang geworden ist – hat mich leider etwas emotional berührt.

  10. Willeried am 23. Juli 2009 um 12:42 Uhr

    Achtung: Es ist ein Irrglaube, wenn jetzt alle annehmen, dass Sie nach diesem Urteil des BSG mehr Heizkosten erhalten.
    Ich möchte darauf hinweisen, dass die Leistungsempfänger keine Sozial, sondern nach Hartz IV Individualleistungen erhalten. Das bedeutet, dass nach wie vor jeder einzeln und eigenständig seinen individuellen Leistungsanspruch vor dem Sozialgericht einklagen muss, wenn diese von den zuständigen Kommunen eingeschränkt werden. In Wahrheit klagen Sie nicht gegen die ARGEN sondern gegen die rechtsunwirksamen Richtlinien zum Vollzug der jeweiligen Kreisfreien Städte und Landkreise. Demnach gegen Ihre eigenen kommunalen Politiker, die durch eine Beschränkung der Sozialleistungen auf Kosten der Bedürftigen Ihre Ausgaben minimieren.

  11. Frank am 25. September 2009 um 17:50 Uhr

    @ schmitt
    Es gibt im INetz seit Urzeiten so genannte Nettikette. Das sind ungeschriebene Höflichkeitsregeln die das miteinander im Internet erleichtern. Darin gilt es als TOTSÜNDE Rechtschreibfehler anderer zu kritisieren. Dies disqualifiziert den mäkelnden sofort als Diskussionspartner.

  12. icke am 5. September 2010 um 12:23 Uhr

    @Frank:
    es heißt Todsünde.

  13. Naumburg / Saale arsch am 1. März 2011 um 01:07 Uhr

    Habe diesen Winter bei 10-18 C° in derStube mit Familie ausgehart da Arge nur Pauschale von 90 € im monat für 90 m² Wohnfläche gezahlt hat. Das heist 420 l Heizöl für 3 Zimmer mit Badeofen . Ist ein lacher .hab ARGE laut Typenschild den verbrauch der Öfen mit geteilt aber darüber wurde nur gelacht. 90,90 im Monat und kein Cent mehr.

eigenen Kommentar hinterlassen


» eigene Webseite angeben?

» eigenes Facebook-Profil angeben? (Vanity-Name oder Profil-ID)

VGW 1027
meistgelesene News
meistkommentierte News
Interesse an...
jetzt eigenen Kommentar abgeben