Arge darf Hartz IV Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass das zuständige Jobcenter einem ALG II Empfänger grundsätzlich keine Heizkostenpauschale zahlen darf (Az.: B 14 AS 36/08 R).
Im konkreten Fall wurde einer Hartz IV beziehenden Familie durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft lediglich 90 Cent Heizkosten pro Quadratmeter Wohnraum pauschal ausgezahlt. Die Behörde argumentierte dahin gehend, dass die 100 Quadratmeter große Wohnung eigentlich zu groß, aber wegen der niedrigen Miete trotzdem noch angemessen sei. Allerdings wären die infolge der großen Wohnung anfallenden Heizkosten als unangemessen zu bezeichnen.
Die Richter kamen jedoch zum Ergebnis, dass bei einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen seien. Lediglich wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten in die Höhe schnellen, müsse im Einzelfall nicht alles gezahlt werden. Ein mögliches unwirtschaftliches Heizverhalten könne zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Heizspiegels ermittelt werden.
- Warmwasserkosten werden Hartz IV- Empfängern nicht extra erstattet
- Arge muss unangemessen hohe Darlehenszinsen für Eigenheim nicht erstatten
- ALG II Beziehern stehen auch bei ungültigem Mietvertrag die kompletten Unterkunftskosten zu
- Anspruch auf Lagerraum bei beengter Wohnsituation
- Bei angeordnetem Umzug: ALG II Bezieher haben Anspruch auf Ersatz beschädigter Möbel
am 02.07.2009 um 16:11 Uhr
Eine Frage.
Habe ich auf Grund dieses Urteils einen Anspruch auf Rückzahlung bisher geleisteten Zahlungen? Von mir wurden immer Guthaben, die durch niedriegen Verbrauch an Heizung entstanden, zurückgefordert.
Dank im Voraus für die Antwort
B. Puder
am 02.07.2009 um 21:35 Uhr
Super Urteil!
Könnte mir gut vorstellen, dass jetzt unzählige Anträge auf Nachzahlungen, bei der ARGE, eingehen werden.
Stell sich nur die Frage, ob dieses Urteil auch für vergangene Nachzahlungen (rückwirkend) gilt und wenn ja, ab wann?
TOLL!
am 02.07.2009 um 21:47 Uhr
Leider nichts Neues, denn lediglich bei angemessener Wohnung muß bezahlt werden.
genau das ist doch aber das problem – Die Arge bezeichnet doch einfach alles als unangemessen, was nicht den Sozialhilfekriterien entspricht!
Also ist das keine positive Nachricht.
am 07.07.2009 um 18:14 Uhr
Antwortn an B. Puder – Rückzahlung…
Nein, nach § 22 SGB II werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, somit also unter Abzug eines möglichen Guthabens, also, lieber nicht fürs JobCenter frieren!!!
am 08.07.2009 um 10:57 Uhr
Was aber wenn man jedes jahr auf neu heizkosten geantragen muss .
denn ich feuere mit holz und kohle ?
kann ich da auch ,nach dem neuen urteil auf mehr geld hoffen ?
ich bekomme auch nur das was nach Quadratmetern mir und meiner famiele zu steht ( nach der alten berechnung !)
am 09.07.2009 um 19:05 Uhr
Das ist interessant!!!
Ich kriege nämlich auch nur 1,– €/ m² für den Wohnraum der mir und meinen Kindern zustehen würde!
Und uns stehen 85 m² zu,aber da wir günstig Wohnen haben wir 120 m²!
Ist in Grunde also genau wie in dem obrigen Fall. Ich glaub ich solltem mal einen Anwalt fragen!?
am 13.07.2009 um 13:06 Uhr
Würde gerne wisse, wie die Heizkosten berechnet werden, wenn man in eine alt bauwohnung lebt und noch mit Kohlen stochen muß?Oky meine Ofen steht im Keller aber das was ich an Geld bekomme, reicht nur für die hälfte…
am 14.07.2009 um 22:37 Uhr
an Jutta:
ich finde, Sie sollten einfach viele Stunden am Tag einen Deutschkurs besuchen, das könnte anderen das Lesen Ihrer wirren Kommentare vereinfachen und während des Kurses müssten sie nicht heizen oder in Kohlen *stochen*
am 15.07.2009 um 09:26 Uhr
an schmitt
ich meine, so “flache”, an dieser stelle sachfremde und sachzusammenhanglose kommentare sollten diese seiten nicht unbedingt füllen. sicher wäre es begrüssenswert und schön, wenn jeder die deutsche sprache aus dem ff beherrschen würde. es hat leider – aus unterschiedlichen Gründen – nicht jeder die möglichkeit gehabt, herr der deutschen sprache zu werden, die durch die vermeintlich fortschrittliche rechtschreibreform noch ganz und gar massiv verschandelt wurde und bei ihrer beachtung zu erheblichen missverständnissen führen kann. wenns halt einer mit dem deutschen nicht so hat, sollte man es zur kenntnis nehmen und wie ein kavalier “schweigen”. es ist keiner vollkommen, jeder hat irgendwie und irgendwo seine fehler oder “macken”. sorry, dass es so lang geworden ist – hat mich leider etwas emotional berührt.
am 23.07.2009 um 12:42 Uhr
Achtung: Es ist ein Irrglaube, wenn jetzt alle annehmen, dass Sie nach diesem Urteil des BSG mehr Heizkosten erhalten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Leistungsempfänger keine Sozial, sondern nach Hartz IV Individualleistungen erhalten. Das bedeutet, dass nach wie vor jeder einzeln und eigenständig seinen individuellen Leistungsanspruch vor dem Sozialgericht einklagen muss, wenn diese von den zuständigen Kommunen eingeschränkt werden. In Wahrheit klagen Sie nicht gegen die ARGEN sondern gegen die rechtsunwirksamen Richtlinien zum Vollzug der jeweiligen Kreisfreien Städte und Landkreise. Demnach gegen Ihre eigenen kommunalen Politiker, die durch eine Beschränkung der Sozialleistungen auf Kosten der Bedürftigen Ihre Ausgaben minimieren.
am 25.09.2009 um 17:50 Uhr
@ schmitt
Es gibt im INetz seit Urzeiten so genannte Nettikette. Das sind ungeschriebene Höflichkeitsregeln die das miteinander im Internet erleichtern. Darin gilt es als TOTSÜNDE Rechtschreibfehler anderer zu kritisieren. Dies disqualifiziert den mäkelnden sofort als Diskussionspartner.