Bei angeordnetem Umzug: ALG II Bezieher haben Anspruch auf Ersatz beschädigter Möbel
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 1.Juli 2009 entschieden, dass Hartz IV Empfängern die Kosten für beschädigte Möbel im Falle eines von der Arge veranlassten Umzugs zu ersetzen sind (Az.: B 4 AS 77/08 R).
Geklagt hatte eine ALG II Bezieherin, die aufgrund ihrer zu hohen Miete von der Arge dazu gedrängt wurde, in eine billigere Wohnung umzuziehen. Beim Umzug wurde ein Teil ihres Mobiliars derart beschädigt, dass es unbrauchbar wurde. Infolgedessen stellte die Leistungsempfängerin einen Antrag auf Neubeschaffung, welcher aber von der zuständigen Arge abgelehnt wurde. Stattdessen zahlte die Arge nur ein Darlehen aus. Schließlich sei die Kostenübernahme für Möbel nur im Rahmen einer Erstausstattung oder bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie etwa einem Wohnungsbrand möglich.
Das BSG schloss sich den Argumenten der Arge allerdings nicht an. Wenn die Möbel allein durch den von den Behörden angeordneten Umzug irreparabel beschädigt würden, sei die Neubeschaffung juristisch einer Erstausstattung gleichzustellen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn das Mobiliar ohnehin hätte ersetzt werden müssen oder wenn die die alten Möbel rein optisch nicht in die neue Wohnung passten.
- Erstausstattung der Wohnung: Kostenübernahme kommt auch bei vorherigem Verzicht in Betracht
- ALG II Empfängern steht gebrauchter Fernseher zu
- Telefonanschluss gehört nicht zur SBG II Erstausstattung
- Einzelne Waschmaschine als Erstausstattung bei Hartz IV-Bezug
- Anspruch auf eine renovierte Wohnung bei Hartz IV
am 02.07.2009 um 21:29 Uhr
So muss das sein. Das sind doch mal wirklich erfreuliche Nachrichten. Wenn man mal alles zusammenrechnet, was die ARGE bei einem Zwangsumzug zu zahlen hat (Umzugskosten, Mietkautionen, eventuelle Neubeschaffungen von beschädigten Möbeln usw.), da kann man nur hoffen, dass diese fürchterlichen Zwangsmaßnahmen, nicht mehr so häufig angewandt werden, wie bisher.
TOLL!
am 28.08.2009 um 15:37 Uhr
Ich und mein Freund haben einen Antrag auf ein Darlehen für eine Waschmaschiene gestellt,da unsere ihren Geist aufgegeben hat! Uns wurde nun gesagt,das wir diese von dem Geld finazieren sollen was wir von der ARGE bekommen. Was können wir jetzt tun,ohne zu hungern.