Urteil: Krankengeldanspruch geht vor ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 02.09.2011 um 17:57 Uhr

Einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) zufolge sollen erkrankte Arbeitnehmer auch vorübergehend nicht vom ALG II leben müssen, insoweit ihnen höchstwahrscheinlich ein Krankengeldanspruch zusteht (Az.: L 5 KR 271/11 B ER).

In dem Fall, der am 11.08.2011 verhandelt wurde, ging es um einen an schweren Depressionen erkrankten Krankenpfleger. Zwar war er nach Ansicht seiner Psychotherapeutin arbeitsunfähig und wurde folglich krankgeschrieben. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Bayern (MDK) sah dies jedoch anders. Laut einem MDK-Gutachten seien Konflikte an seinem Arbeitsplatz für die psychischen Probleme des Beschäftigten verantwortlich. Jene ließen sich mithilfe einer innerbetrieblicher Umsetzung beheben. Aus diesem Grunde stellte die Krankenkasse die Auszahlung des Krankengeldes ein. Der Betroffene setzte sich mit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Verpflichtung zu Fortzahlung zur Wehr. Die Krankenkasse war der Auffassung, dass der Mann bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren doch ALG II beantragen könnte.

Das LSG sah dies anders und stärkte damit die Position von erkrankten Arbeitnehmern im einstweiligen Rechtsschutz. Die Feststellungen des MGK rechtfertigen laut Urteilsbegründung keine Zweifel an der von der behandelnden Ärztin bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Wenn also ein Krankengeldanspruch vermutlich besteht, dann sei ein Vertrösten auf eine Entscheidung in der Hauptsache für den Erkrankten eben nicht nicht zumutbar.

ähnliche Nachrichten
bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. loslegen am 3. September 2011 um 15:11 Uhr

    Das Urteil ist richtig.
    Alle können nicht in Hartz IV abgeschoben werden.
    Hartz IV macht zusätzlich krank und wäre auch unzumutbar.

  2. Sigi am 7. September 2011 um 13:14 Uhr

    Ist doch immer das selbe. Wenn man nach jahrelangem Einzahlen in diverse “Versicherungen”, dann ist wenn man es braucht plötzlich keiner mehr zuständig. Es wird hin und her geschoben, vielleicht in der Hoffnung das der Betroffene evtl. aufgibt?

  3. adele am 12. September 2011 um 19:49 Uhr

    solange die Leute vom Medizinischen Dienst nicht in der selben Situation stecken, handeln sie sehr überheblich und verantwortungslos. Aber wenn sie selbst betroffen sind graben die aus irgend einem Ordner eine Verordnung heraus, die es ihnen ermöglicht, eine Krankschreibung zu rechtfertigen.
    Diese Leute leben von den Beiträgen der Versicherten, dies sollte ihnen bewusst sein !!!

eigenen Kommentar hinterlassen

VGW 2483