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Anpassung der Sozialhilfe in Ostdeutschland

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 03.11.2006 um 22:07 Uhr (Autor: pr)
VGW 26

Nach der Entsprechenden Angleichung der Höhe des ALG II in Ost und West wird eine Solche nun auch für die Leistungen der Sozialhilfe vollzogen.

Genau wie die Empfänger des ALG II erhalten Bezieher von Sozialhilfe in Kürze einen Satz von bis zu 345 Euro in Ost und West. Für die Ostdeutschen Leistungsempfänger bedeutet dies eine Erhöhung um 14 Euro.

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Eine Antwort zu “Anpassung der Sozialhilfe in Ostdeutschland”
  1. Horst Grunert

    am 26.11.2007 um 14:14 Uhr

    Erstaunlich das hierzu keinerlei Kommentare bestehen!

    Ob “Ost”, ob “West” - Wiedervereinigung ist Wiedervereinigung und damit sollten wir in diesem Staat langsam mal klar kommen. Selbstverständlich gibt es Ossis und Wessis und Nordlichter und Bazis.

    Schlecht ist nur das man fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch Trennungen hinsichtlich Leistungen und Ansprüchen publiziert und aufrecht erhält.

    Irgendwer scheint nicht zu begreifen das es ein Deutschland gibt in dem man Allerorts zu gleichen Bedingungen leben dürfen sollte.

    Also Leute, ganz schnell einen Antrag an unsere Politiker damit diese Klassengesellschaftliche Trennung langsam aber sich mal abgeschafft wird.

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