Werden Langzeitarbeitslose von Kommunen unzureichend betreut?

Nach einer vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Studie werden ALG II Empfänger weitaus besser von Kommunen und Arbeitsagenturen (sog. Arbeitsgemeinschaften bzw. ARGEN) gemeinsam betreut als von Kommunen allein.

„Die Arbeitsgemeinschaften aktivieren schneller und vermittlungsorientierter, sie achten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren, sie verstärken die Mitwirkungs- und Konzessionsbereitschaft der Hilfebedürftigen durch Sanktionen, sie nutzen zur Integration aber auch mehr Lohnsubventionen“, erklärt der Bericht des Ministeriums. Ferner sei die zentrale Steuerung durch die Nürnberger Bundesagentur von Vorteil, da hierdurch der Erfolgsdruck auf Fachkräfte und Leitungspersonal erhöht werde.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, das die Wahrscheinlichkeit für Hartz IV Bezieher innerhalb eines Jahres wieder Arbeit zu finden, bei der Betreuung durch die Kommunen um 18 Prozent niedriger liegt als bei den Arbeitsgemeinschaften.

Die endgültige Entscheidung, welche Art der Betreuung sich durchsetzt, wird wohl Ende 2010 fallen. Würde die Wahl auf die Arbeitsgemeinschaften fallen, könnten laut der Studie 3,3 Milliarden Euro eingespart werden.

Kritik an dem Bericht kommt vor allem aus Hessen. Dort arbeiten die meisten Landkreise nicht mit den Arbeitsagenturen zusammen und bilden somit keine Arbeitsgemeinschaften. Aus den Ergebnissen des Berichts, entgegnet Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU), könne man keinen Schluss ziehen, wer bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erfolgreicher ist. Auch die übrigen von der CDU regierten Bundesländer weisen die Studie des Bundesarbeitsministeriums in einer gemeinsamen Stellungnahme zurück. Der Bericht sei „tendenziös“ und enthalte „gravierende sachliche Fehler“.